Die "Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung" stellt kleinen Unternehmen bis zehn Mitarbeiter bis zu 200.000 Euro Zuschuss für Investitionen (etwa im Bereich des Ernährungshandwerks) in langlebige Wirtschaftsgüter einschließlich der projektbezogenen Beratungsleistungen oder Leistungen von Ingenieuren oder Architekten zur Verfügung.
Mit dem Baustein "Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen" werden Investitionen (kleinere Nahversorgungseinrichtungen) gefördert, die einen Gemeinnutzen haben. Anträge können Kommunen, Vereine aber auch sonstige natürliche wie juristische Personen in den LEADER-Regionen stellen.
Mit dem Förderaufruf im LEADER-Ansatz des Entwicklungsprogramms EULLE der ELER-Verwaltungsbehörde werden diese zwei neuen Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) mit den bisherigen Ansätzen des Förderprogramms lokale ländliche Entwicklung im LEADER-Ansatz zu dem neuen FLLE 2.0 zusammengefasst.
Die Landesregierung stärkt zum einen den LEADER-Ansatz und rundet zum anderen im Entwicklungsprogramm EULLE die bestehenden Angebote ab. Mit der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (Agrarinvestitionsförderprogramm, Förderung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Förderung von Investitionen zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe außerhalb des Agrarbereichs, Förderung von regionalen Wertschöpfungsketten) und den überbetrieblichen Maßnahmen (bspw. ländliche Bodenordnung, landwirtschaftlicher Wegebau) steht damit allein im Entwicklungsprogramm EULLE den Regionen ein abgestimmter Instrumentenkasten der ländlichen Entwicklung zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 23. Mai 2017
Weitere Informationen: Förderbedingungen im Überblick
Bei Fragen steht Ihnen das Regionalmanagement der LAG Lahn-Taunus gerne zur Verfügung.