Handlungsfeld 1: Natur, Umwelt und Klima

Das Handlungsfeld Natur, Umwelt und Klima umfasst die vier Maßnahmenbereiche: Natur und Umwelt, Kulturlandschaft, Land-, Waldwirtschaft und Weinbau sowie Klimawandel. Die geplanten Handlungsziele umfassen den Schutz von Arten, Lebensräumen und der Kulturlandschaft. Letztere wird maßgeblich auch von einer nachhaltigen Landbewirtschaftung (Land-, Waldwirtschaft und Weinbau) mitgeprägt. Auch die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, wozu auch eine nachhaltige Energiewirtschaft und die Nutzung regionaler Energieressourcen zählt, tragen mit dazu bei, Natur und Umwelt als Lebensgrundlage zu schützen. Maßnahmen zur Einkommensdiversifizierung in der Landwirtschaft, im Weinbau und der Waldwirtschaft (Qualifizierung, Umstellung, regionale Vermarktung etc.) stärken und Erhalten die Betriebe und führen zu einer positiven Beschäftigungswirkung. Auf Basis einer steigenden Nachfrage an Maßnahmen zur nachhaltigen, klimaneutralen Energieerzeugung – und nutzung resultiert ebenso eine regionale Wertschöpfung und Beschäftigungswirkung. 

Handlungsziele:


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