Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung (FLLE)

Die Landesregierung gestaltet den Strukturwandel in ländlichen Räumen mit und unterstützt die rheinland-pfälzischen Kommunen dabei, lebendige und attraktive Zentren zu entwickeln oder zu erhalten. Die Zukunft der Innenstädte bildet in dieser Legislaturperiode einen ressortübergreifenden Schwerpunkt der Landesregierung. Innenstädte und Ortszentren sind von besonderer Bedeutung, als attraktive Lebensorte, herausragende Wirtschaftsstandorte, als gesellschaftliche Mittelpunkte, als soziale und kommunikative Zentren und als „Points of Interest“. 

Der laufende Strukturwandel sowie die aktuelle Corona-Situation stellen für die Innenstädte sowie die Zentren der Dörfer große Herausforderungen dar. So werden bspw. gewerblich genutzte Einrichtungen/Flächen aufgegeben oder lokale Einzelhändler stehen in einem harten Konkurrenzkampf. Gleichzeitig bestehen neue gesellschaftliche Anforderungen an lebendige Stadt- bzw. Ortskerne mit einer Mischung an Funktionen aus Wohnen, Kultur, Arbeit, Freizeit und Grünflächen. Sie sind nicht nur wichtige Orte der Versorgung mit Waren und Dienstleistungen, sondern prägen auch den Charakter eines Ortes und sind Zentren des gesellschaftlichen Miteinanders.  

Daher werden mit diesem Förderaufruf im LEADER-Ansatz auch Vorhaben zum Thema „Innenstädte der Zukunft“ in kleinen Städten und Kommunen gefördert.

Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat am 08. Dezember 2016 die Einführung zweier neuer Maßnahmen im Rahmen des Förderbereichs „Integrierte ländliche Entwicklung“ mit den Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) beschlossen:

  • GAK 8.0 – ‚Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung‘
  • GAK 9.0 – ‚Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen‘

Rheinland-Pfalz setzt diese Maßnahmen als Teil des ELER-Entwicklungsprogramms "Umweltmaßahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung" (EPLR EULLE) im Rahmen eines Förderaufrufes im LEADER-Ansatz um. Die beiden Maßahmen wurden zusammen mit den bisherigen Ansätzen des Förderprogramms lokale ländliche Entwicklung zu FLLE 2.0 zusammengefasst. Der 6. Förderaufruf FLLE 2.0 wurde bis zum 30. Juni 2023 (Vorlage des Förderantrags bei der ADD) verlängert. Um den Projekten einen realistischen Umsetzungszeitraum zu gewähren, ist die Einreichungsfrist für Projektsteckbriefe in der Region Lahn-Taunus der 28.04.2023.  

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