Fördermöglichkeiten

Haben Sie eine innovative Idee, die die LEADER-Region Lahn-Taunus nachhaltig voranbringt? Dann könnte Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommen!

Die LAG Lahn-Taunus betreut drei verschiedene Förderprogramme. Welches davon für Ihr Vorhaben am besten passt, hängt vom Ziel des Projekts und der erwarteten Kostenhöhe ab:

  • Für kleinere Projekte mit einer Festbetragsförderung von maximal 3.000 Euro wurden die sogenannten Ehrenamtlichen Bürgerprojekte ins Leben gerufen.
  • Für größere Projekte mit höheren Kosten (die öffentliche Zuwendung muss mindestens 2.000 bzw. 5.000 Euro betragen) eigenet sich die klassische LEADER-Förderung oder das sogenannte Regionalbudget.
  • Für Vorhaben, die in den Bereich der Grundversorgung bzw. der Basisdienstleistungen oder fallen, gibt es zudem die Möglichkeit einer nationalen Förderung über FLLE 2.0 




Für alle Förderungen gelten unter anderem folgende Zuwendungsbestimmungen:

   Die Zuwendung darf

    • nur bewilligt werden, wenn mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
    • nicht an Dritte abgetreten werden.
    • ausschließlich zur Erfüllung des im Bewilligungsbescheids bestimmten Zwecks verwendet werden.
    • nur nach Vorlage der erforderlichen behördlichen Genehmigungen (Baugenehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung usw.) bewilligt werden. Genehmigungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. 

    Nicht aus ELER-Mitteln zuschussfähige Ausgaben sind u.a.:

    • einfache Ersatzinvestitionen, Sanierung,
    • kommunale Pflichtaufgaben,
    • Einzelrechnungen von unter 100,- EUR ohne Umsatzsteuer und nach Abzug von Skonti und Rabatten,
    • Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängende technische Einrichtungen, die
      nach EEG oder KWKG gefördert Strom oder Wärme erzeugen,
    • Steuern, Abgaben und Gebühren, Abschreibungskosten, Leasingraten, Sollzinsen, Gebühren für Finanzgeschäfte
    • gebrauchte Gegenstände.
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