Verlängerung des 6. Förderaufrufs FLLE 2.0

Auch im Jahr 2023 werden innerhalb des LEADER-Ansatzes die Maßnahmen ‚Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung' (GAK 8.0) und ‚Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen‘ (GAK 9.0) und umgesetzt. Neu hinzu gekommen ist das Förderprogramm "Innenstädte der Zukunft". Der 6. Förderaufruf für das Programm FLLE 2.0 stellt Haushaltsmittel in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Aufruf wurde verlängert, sodass bis zum 30. Juni 2023 Förderanträge (Vorlage des Förderantrags bei der ADD) eingereicht werden können. Um den Projekten einen realistischen Umsetzungszeitraum zu gewähren, ist die Einreichungsfrist für Projektsteckbriefe in der Region Lahn-Taunus der 28.04.2023.  

Die Förderung gehört der sogenannten Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘ (GAK) an, die ein wesentliches Element der Nationalen Strategie für die Entwicklung ländlicher Räume ist.

Bei Interesse ist – analog zum Prozedere bei einer LEADER-Förderung – im ersten Schritt ein Projektsteckbrief auszufüllen und bei der LEADER-Geschäftsstelle einzureichen. Die Fristen der Förderaufrufe der LAG gelten nicht, Projektsteckbriefe können ab sofort jederzeit eingereicht werden.

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