- Pläne für die Entwicklung
ländlicher Gemeinden (z.B. Dorferneuerungsplanungen)
- Gestaltung von dörflichen
Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern
- Schaffung, Erhaltung und
Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäusern sowie Räume zur gemeinschaftlichen
Nutzung („Co-Working Spaces“)
- Erhaltung und Gestaltung von
Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten-
und Grünflächen
- Schaffung, Erhaltung,
Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungsreinrichtungen
- Abriss oder Teilabriss von
Bausubstanz im Innenbereich, Entsieglung brach gefallener Flächen sowie
Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien
- Dorfmoderation zur
Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
- Entwicklung von IT- und
softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der
Infrastruktur ländlicher Gebiete, welche Investitionen in nicht
landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben, in kleine Infrastrukturen, in
Basisdienstleistungen, zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz, zugunsten des
ländlichen Tourismus und zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes
von Dörfern umfassen können; und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu
deren Implementierung und Anwendung
- Kleine
Infrastruktureinrichtungen (dem ländlichen Charakter angepasste
Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der touristischen
Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten und
Ingenieurleistungen)
- Kleinstunternehmen der
Grundversorgung (Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich
des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte)
- Einrichtungen für lokale
Basisdienstleistungen (Investive und nicht investive Maßnahmen für lokale
Basisdienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung)