Ehrenamtliche Bürgerprojekte

Haben Sie eine Idee, die die LEADER-Region Lahn-Taunus nachhaltig voranbringt und ehrenamtliches Bürgerengagement stärkt? Dann könnte für Sie die Förderung im Rahmen der sogenannten 'Ehrenamtlichen Bürgerprojekte' in Frage kommen!

Die LEADER-Region Lahn-Taunus bietet ehrenamtlichen Akteuren auch 2023 wieder die Möglichkeit, kleine Projekte mit gemeinnützigem Charakter unbürokratisch zu unterstützen, vorbehaltlich der Bereitstellung etwaiger Haushaltsmittel, die sich noch in Antragstellung befinden.


Ob und in welcher Höhe ein Vorhaben als Ehrenamtliches Bürgerprojekt gefördert wird, hängt davon ab, ob und inwieweit es der Umsetzung der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) dient und ehrenamtliches Bürgerengagement in der Region stärkt. Hierzu stellt die LAG Lahn-Taunus jedes Jahr ein Budget zur Verfügung.

Jedes Einzelprojekt kann bis zu 3.000 Euro gefördert werden. Dies ist eine Festbetragsförderung, d. h. die Fördersumme darf maximal der Höhe der Investitionskosten entsprechen. Je nach Bewertung durch die Arbeitsgruppe kann ein Projekt eine Standardförderung (maximal 1.500 Euro) oder eine Premiumförderung (maximal 3.000 Euro) erhalten.

Förderfähig sind nur Sachkosten. NICHT förderfähig sind Arbeitsleistungen und gebrauchte Gegenstände.

Eine Förderung kann nur für gemeinnützige Anliegen erfolgen, d. h. Zuwendungsempfänger können nur gemeinnützige Organisationen, NGOs und Gruppen nicht organisierter Menschen sein. NICHT antragsberechtigt sind politische Parteien, kommunale Körperschaften, Kirchengemeinden oder Betriebe.  Dem gleichen Begünstigten kann in der Förderperiode 2023-2029 für drei unterschiedliche Einzelprojekte eine Förderung im Rahmen „Ehrenamtlicher Bürgerprojekte“ gewährt werden.

Wichtig: Eine Unterstützung ist nur für Einzelprojekte möglich, die noch nicht begonnen wurden. Jeder Vorhabenträger darf maximal für drei Einzelprojekte einen Zuschuss erhalten.


Lässt sich das Projektvorhaben dem Förderrahmen Ehrenamtlicher Bürgerprojekte zuordnen, sind folgende Schritte einzuhalten:

  • 1. Bewerbung

    Eignet sich das Projektvorhaben als Ehrenamtliches Bürgerprojekt, reichen Sie während eines Förderaufrufs eine Interessensbekundung beim Regionalmanagement der LEADER-Region Lahn-Taunus ein:

      Verbandsgemeindeverwaltung Diez 
      Louise-Seher-Straße 1
      65582 Diez

    • 2. Projektbewertung

      Zuständig für die Auswahl der Projekte ist die Arbeitsgruppe ‚Ehrenamtliche Bürgerprojekte‘ der LAG Lahn-Taunus. Sie kommt einmal jährlich zusammen, um zu entscheiden, welche Projekte eine Förderung erhalten. Die Entscheidung darüber, ob ein Projekt eine Förderung erhält und ob es eine Standardförderung (maximal 1.500 Euro) oder eine Premiumförderung (maximal 3.000 Euro) erhält, basiert auf eigens für dieses Förderprogramm erstellten Regelungen und Projektauswahlkriterien.

    • 3. Zielvereinbarung

      Nach dem Beschluss des Entscheidungsgremiums bekommen die Projektträger eine schriftliche Benachrichtigung durch das Regionalmanagement.

      Ist eine positive Entscheidung für das Projekt gefallen, wird eine Zielvereinbarung abgeschlossen, in der Ziel und Leistungserbringung aller Partner dokumentiert werden.

    • 4. Weitere Schritte

      Der Projektträger tritt in Vorleistung, d. h. die Kosten können erst nach ordnungsgemäßer Durchführung des Projektes ausgezahlt werden.

      Um die Förderung zu erhalten, müssen nach Abschluss des Projektes folgende Dokumente bei der LAG-Geschäftsstelle eingehen:

      • Kurzer Sachbericht / Bestätigung der Durchführung des Einzelprojektes durch den lokalen Akteur,
      • Rechnungen bzw. ähnliche Belege,die auf den Antragsteller ausgestellt sind,
      • Nachweise für die Durchführung (Presseberichte, Fotos oder sonstige Nachweise),
      • Schreiben inklusive Zahlungsaufforderung und Bankverbindung.


      Die Auszahlung der Mittel erfolgt durch die LAG-Geschäftsstelle.

    [BITTE ANPASSEN!] Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen: