Die klassische LEADER-Förderung
Haben Sie eine innovative
Idee, die die LEADER-Region Lahn-Taunus nachhaltig voranbringt? Dann könnte Ihr
Projekt für eine LEADER-Förderung in Frage kommen!
LEADER ist für Vorhaben gedacht, die der Region einen Mehrwert bringen und innovativ sind, d. h. die es in der Region noch nicht oder nur eingeschränkt gibt.
Die Höhe der Förderung hängt von der Bewertung des Vorhabens sowie der Art des Zuwendungsempfängers ab. Daher ist bereits im Vorfeld zu klären, wer beim geplanten Vorhaben der offizielle Projektträger sein soll, d. h. wer die anfallenden Kosten tragen wird. Projektträger können Kommunen, Vereine, Verbände, Privatpersonen oder Unternehmen sein.
Die Fördersätze sind in der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie der LAG Lahn-Taunus festgelegt und basieren auf dem rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramm EULLE. Unterschieden wird dabei zwischen einer Basisförderung (für Vorhaben, die in der Bewertung mindestens 14 Punkte erreicht haben) und einer Premiumförderung (für Vorhaben, die in der Bewertung mindestens 24 Punkte erreicht haben).
Die genauen Fördersätze lassen sich der folgenden Tabelle entnehmen:
Zuwendungsempfänger | Basisförderung (mind. 14 Punkte in der Bewertung)
| Premiumförderung (mind. 24 Punkte in der Bewertung)
|
Bei
privaten Zuwendungsempfängern | 40 %
| 50 %
|
Bei gemeinnützigen Zuwendungsempfängern
| 50 %
| 80 %
|
Bei öffentlichen Zuwendungsempfängern
| 65 %
| 75 %
|
Bei LAG-Vorhaben | 75 % | 100 % |
Für
Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen | 75 % | 100 % |
Um einen positiven Zuwendungsbescheid zu erhalten, muss die Finanzierung gesichert sein. Der Projektträger muss in der Lage sein, die gesamten für das Projekt anfallenden Kosten vorzufinanzieren (Ausnahme sind kostenintensive Vorhaben und Vorhaben, die auf eine längere Dauer angelegt sind; hier besteht die Möglichkeit, über Zwischenmittelabrufe bereits einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen). Die abzüglich der Zuwendung verbleibenden Kosten müssen vom Projektträger als Eigenmittel selbst getragen werden.
Sofern der Zuwendungsempfänger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, werden die Bruttokosten gefördert. Die Zuwendung beträgt mindestens 5.000 Euro, wobei mehrere kleine Projekte zu einem Vorhaben zusammengefasst werden können. Die maximale Förderhöhe beträgt 250.000 Euro. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der ELER-Verwaltungsbehörde möglich.
Lässt
sich das Projektvorhaben dem LEADER-Förderrahmen zuordnen, sind folgende Schritte einzuhalten:
- 1. Projektsteckbrief
Zunächst füllen Sie als
Projektträger einen Projektsteckbrief
aus,
in dem Sie das Vorhaben erläutern. Je detaillierter diese Beschreibung ausfällt und je näher Sie auf die Ziele und Handlungsfelder der LILE und die Ziele von LEADER eingehen, desto höher sind Ihre Chancen, dass Ihr Vorhaben positiv bewertet wird.
Je nach Art des Projektträgers ist dem Projektsteckbrief ein Nachweis des Finanzamtes (private und/oder gemeinnützige Antragsteller) oder eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme (öffentliche Antragsteller) beizufügen.
Der
vollständig ausgefüllte Projektsteckbrief ist beim
Regionalmanagement der LEADER-Region Lahn-Taunus einzureichen.
- 2. Projektbewertung
Das
LEADER-Entscheidungsgremium – die LAG Lahn-Taunus – ist zuständig für die
Projektbewertung. Sie prüft als erstes, ob die Projektidee dem Leitbild und den
Zielsetzungen aus der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) entspricht und einem der dort ausgewiesenen Handlungsfelder
und Maßnahmenbereiche zugeordnet werden kann.
Für jedes der LAG
Lahn-Taunus vorgelegte Projekt wird ein Bewertungsbogen angelegt, der die Grundlage zur Einordnung und
Priorisierung des Projektes bildet. Zur Gewährleistung einer transparenten und
nachvollziehbaren Projektauswahl werden die Projektbewertung und die
Entscheidung des Gremiums dokumentiert.
Die Bewertung der
Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes
erfolgt durch die LAG bei der Auswahlsitzung, die zweimal pro Jahr stattfindet.
Dabei wird eine Rangfolge der eingereichten Projekte erstellt und die Projekte
gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget ausgewählt.
Informationen zum
Auswahlverfahren finden Sie in der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE). Eine positive Entscheidung der LAG
Lahn-Taunus ist zwingender Bestandteil des Förderantrags.
- 3. Projektantrag
Die
Projektträger bekommen nach dem Beschluss des Entscheidungsgremiums eine
schriftliche Benachrichtigung durch das Regionalmanagement. Ist eine positive
Entscheidung für das Projekt gefallen, kann der Projektträger einen offiziellen
Förderantrag stellen. Hierzu sind – je nach Art des Vorhabens und Projektträger – verschiedene Unterlagen mit einzureichen.
Der Förderantrag ist innerhalb von sechs Monaten beim Regionalmanagement der LAG Lahn-Taunus einzureichen, das diesen auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüft und anschließend an die Bewilligungsstelle
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier weiterleitet. Eine nicht fristgerechte (vollständige) Beantragung führt
grundsätzlich zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschlusses
und der Reservierung der Fördermittel.
Wichtig: Erst nach Erhalt einer schriftlichen Bewilligung durch die ADD darf das Projekt begonnen werden! Es dürfen vorher keine Aufträge vergeben oder Anschaffungen getätigt werden.
- 4. Projektdurchführung
Nach Einreichen des Förderantrags erhalten Sie eine schriftliche Bewilligung durch die ADD. In diesem sogenannten Zuwendungsbescheid sind projektbezogene Fristen und Vorgaben geregelt. Ab Erhalt dieses Schreibens können Sie mit dem Vorhaben beginnen.
(Bitte vergessen Sie dabei nicht, die Publizitätsvorschriften einzuhalten, die Ihnen mit Ihrem Zuwendungsbescheid zugegangen sind.)
Der Mittelabruf erfolgt direkt über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).