Die klassische LEADER-Förderung

Haben Sie eine innovative Idee, die die LEADER-Region Lahn-Taunus nachhaltig voranbringt? Dann könnte Ihr Projekt für eine LEADER-Förderung in Frage kommen!

LEADER ist für Vorhaben gedacht, die der Region einen Mehrwert bringen und innovativ sind, d. h. die es in der Region noch nicht oder nur eingeschränkt gibt.

Die Höhe der Förderung hängt von der Bewertung des Vorhabens sowie der Art des Zuwendungsempfängers ab. Daher ist bereits im Vorfeld zu klären, wer beim geplanten Vorhaben der offizielle Projektträger sein soll, d. h. wer die anfallenden Kosten tragen wird. Projektträger können Kommunen, Vereine, Verbände, Privatpersonen oder Unternehmen sein.

Die Fördersätze sind in der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie der LAG Lahn-Taunus festgelegt und basieren auf dem rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramm EULLE. Unterschieden wird dabei zwischen einer Basisförderung (für Vorhaben, die in der Bewertung mindestens 14 Punkte erreicht haben) und einer Premiumförderung (für Vorhaben, die in der Bewertung mindestens 24 Punkte erreicht haben).


Die genauen Fördersätze lassen sich der folgenden Tabelle entnehmen:

ZuwendungsempfängerBasisförderung
(mind. 14 Punkte in der Bewertung)
Premiumförderung
(mind. 24 Punkte in der Bewertung)
Bei privaten Zuwendungsempfängern40 %
50 %
Bei gemeinnützigen Zuwendungsempfängern
50 %
80 %
Bei öffentlichen Zuwendungsempfängern
65 %
75 %
Bei LAG-Vorhaben75 %100 %
Für Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen75 %100 %

Um einen positiven Zuwendungsbescheid zu erhalten, muss die Finanzierung gesichert sein. Der Projektträger muss in der Lage sein, die gesamten für das Projekt anfallenden Kosten vorzufinanzieren (Ausnahme sind kostenintensive Vorhaben und Vorhaben, die auf eine längere Dauer angelegt sind; hier besteht die Möglichkeit, über Zwischenmittelabrufe bereits einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen). Die abzüglich der Zuwendung verbleibenden Kosten müssen vom Projektträger als Eigenmittel selbst getragen werden (eine Deckung der Eigenmittel durch Spenden ist nicht möglich, diese werden im Vorfeld von den beantragten Kosten in Abzug gebracht).

Sofern der Zuwendungsempfänger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, werden die Bruttokosten gefördert. Die Zuwendung beträgt mindestens 5.000 Euro, wobei mehrere kleine Projekte zu einem Vorhaben zusammengefasst werden können. Die maximale Förderhöhe beträgt 250.000 Euro. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der ELER-Verwaltungsbehörde möglich.


Lässt sich das Projektvorhaben dem LEADER-Förderrahmen zuordnen, sind folgende Schritte einzuhalten:

  • 1. Projektsteckbrief

    Zunächst füllen Sie als Projektträger einen Projektsteckbrief aus, in dem Sie das Vorhaben erläutern. Je detaillierter diese Beschreibung ausfällt und je näher Sie auf die Ziele und Handlungsfelder der LILE und die Ziele von LEADER eingehen, desto höher sind Ihre Chancen, dass Ihr Vorhaben positiv bewertet wird.

    Je nach Art des Projektträgers ist dem Projektsteckbrief ein Nachweis des Finanzamtes (private und/oder gemeinnützige Antragsteller) oder eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme (öffentliche Antragsteller) beizufügen.

    Der vollständig ausgefüllte Projektsteckbrief ist beim Regionalmanagement der LEADER-Region Lahn-Taunus einzureichen.

  • 2. Projektbewertung

    Das LEADER-Entscheidungsgremium – die LAG Lahn-Taunus – ist zuständig für die Projektbewertung. Sie prüft als erstes, ob die Projektidee dem Leitbild und den Zielsetzungen aus der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) entspricht und einem der dort ausgewiesenen Handlungsfelder und Maßnahmenbereiche zugeordnet werden kann.

    Für jedes der LAG Lahn-Taunus vorgelegte Projekt wird ein Bewertungsbogen angelegt, der die Grundlage zur Einordnung und Priorisierung des Projektes bildet. Zur Gewährleistung einer transparenten und nachvollziehbaren Projektauswahl werden die Projektbewertung und die Entscheidung des Gremiums dokumentiert.

    Die Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes erfolgt durch die LAG bei der Auswahlsitzung, die zweimal pro Jahr stattfindet. Dabei wird eine Rangfolge der eingereichten Projekte erstellt und die Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget ausgewählt. 

    Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE). Eine positive Entscheidung der LAG Lahn-Taunus ist zwingender Bestandteil des Förderantrags.

  • 3. Projektantrag

    Die Projektträger bekommen nach dem Beschluss des Entscheidungsgremiums eine schriftliche Benachrichtigung durch das Regionalmanagement. Ist eine positive Entscheidung für das Projekt gefallen, kann der Projektträger einen offiziellen Förderantrag stellen. Hierzu sind – je nach Art des Vorhabens und Projektträger – verschiedene Unterlagen mit einzureichen.

    Der Förderantrag ist innerhalb von sechs Monaten beim Regionalmanagement der LAG Lahn-Taunus einzureichen, das diesen auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüft und anschließend an die Bewilligungsstelle Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier weiterleitet. Eine nicht fristgerechte (vollständige) Beantragung führt grundsätzlich zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschlusses und der Reservierung der Fördermittel.

    WichtigErst nach Erhalt einer schriftlichen Bewilligung durch die ADD darf das Projekt begonnen werden! Es dürfen vorher keine Aufträge vergeben oder Anschaffungen getätigt werden.

  • 4. Projektdurchführung

    Nach Einreichen des Förderantrags erhalten Sie eine schriftliche Bewilligung durch die ADD. In diesem sogenannten Zuwendungsbescheid sind projektbezogene Fristen und Vorgaben geregelt. Ab Erhalt dieses Schreibens können Sie mit dem Vorhaben beginnen.

    (Bitte vergessen Sie dabei nicht, die Publizitätsvorschriften einzuhalten, die Ihnen mit Ihrem Zuwendungsbescheid zugegangen sind.)

    Der Mittelabruf erfolgt direkt über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).

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