Im Förderbereich „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen – GAK 8.0“ können Investitionen in Einrichtungen und Angebote unterstützt werden, die grundlegende Dienstleistungen für die Bevölkerung im ländlichen Raum bereitstellen.
Zuwendungsempfänger können sein:
- Gemeinden, Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse sowie gemeinnützige juristische Personen mit 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
- natürliche Personen, Personengesellschaften sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Das Vorhaben muss grundsätzlich in einem Ort mit höchstens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb einer anerkannten LEADER-Region umgesetzt werden. Ausnahmen können bei einer ausschließlichen Finanzierung aus ELER-Mitteln und nach Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde möglich sein.
Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt und ist grundsätzlich auf 500.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. In begründeten Einzelfällen kann die zuständige Verwaltungsbehörde eine Überschreitung dieser Höchstgrenze genehmigen, wenn die LAG darlegt, dass dies für die Entwicklung der LEADER-Region von Vorteil ist.
Förderfähig sind:
- der Kauf sowie Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen,
- der erforderliche Grundstückserwerb, soweit dieser zehn Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigt,
- konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben,
- vorhabenbezogene Ausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen.
NICHT förderfähig sind:
- der Erwerb von Geschäftsanteilen,
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem Baugesetzbuch,
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
- der laufende Betrieb,
- die Unterhaltung,
- der Erwerb unbebauter Grundstücke,
- Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängende technische Einrichtungen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz geförderten Strom oder geförderte Wärme erzeugen,
- Einrichtungen der medizinischen Versorgung, die über die lokalen Bedürfnisse der Bevölkerung in ländlichen Orten hinausgehen,
- Vorhaben, die Universitäten, Hochschulen oder Berufsschulen betreffen,
- stationäre Nahversorgungseinrichtungen für Waren und Dienstleistungen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern.