Verfahrensablauf bei "Innenstädte der Zukunft"

Das bisher unter der Bezeichnung „FLLE 2.0“ geführte Förderangebot wird unter dem neuen Namen „Starkes Land - innovativ, resilient, nachhaltig“ fortgeführt.

Der Förderbereich „Innenstädte der Zukunft“ unterstützt Vorhaben, die zur Entwicklung und Stärkung von Innenstädten, Stadtteilzentren, Dorfzentren und Ortszentren im ländlichen Raum beitragen. Ziel ist es, lebendige und attraktive Zentren zu erhalten und weiterzuentwickeln, Leerstände zu reduzieren und neue Nutzungsmöglichkeiten für Versorgung, Begegnung, Wohnen, Arbeiten, Kultur und Freizeit zu schaffen.

Zuwendungsempfänger können natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein, die lokale Gemeinschaften repräsentieren.

Bei der Förderung natürlicher Personen sowie juristischer Personen des privaten Rechts ist die nationale Kofinanzierung der ELER-Mittel vor der Auswahl des Vorhabens mit der Bewilligungsbehörde, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, abzustimmen.

Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt:

  • 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei Gemeinden, Gemeindeverbänden, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüssen sowie bei gemeinnützigen juristischen Personen,
  • 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei natürlichen Personen, Personengesellschaften sowie bei sonstigen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Die maximale Zuwendung beträgt grundsätzlich 500.000 Euro pro Vorhaben. In begründeten Einzelfällen kann die Regionale Verwaltungsbehörde eine Überschreitung der maximalen Zuwendungshöhe genehmigen, wenn die LAG darlegt, dass dies für die Entwicklung der LEADER-Region von Vorteil ist.

Förderfähig sind:

      • kleine investive Maßnahmen und Vorhaben,
      • die Erstellung innovativer Konzepte und Studien,
      • Fortbildungsveranstaltungen, Schulungen, Qualifizierungen und Weiterbildungen,
      • die Durchführung kleinerer Modellvorhaben.
      Förderfähige Kosten bei investiven Vorhaben sind insbesondere:
      • die Errichtung, der Erwerb oder die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen,
      • der Kauf neuer Maschinen und Anlagen,
      • allgemeine Kosten, beispielsweise für Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Beratungsleistungen,
      • Beratungsleistungen zur ökologischen Nachhaltigkeit und wirtschaftlichen Tragfähigkeit einschließlich Durchführbarkeitsstudien,
      • immaterielle Investitionen, beispielsweise der Erwerb oder die Entwicklung von Computersoftware sowie der Kauf von Patenten, Lizenzen, Urheberrechten und Marken.
      Bei sonstigen Vorhaben können insbesondere folgende Kosten gefördert werden:
      • Betriebs-, Personal- und Schulungskosten,
      • Kosten im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit,
      • Finanz- und Netzwerkkosten,
      • Kosten für Studien, sofern diese mit einem bestimmten Vorhaben im Rahmen der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie und deren Zielen verbunden sind.

      NICHT förderfähig sind:

      • der Erwerb von Geschäftsanteilen,
      • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
      • Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
      • der laufende Betrieb,
      • die Unterhaltung,
      • der Erwerb unbebauter Grundstücke,
      • Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängende technische Einrichtungen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz geförderten Strom oder geförderte Wärme erzeugen,
      • Einrichtungen der medizinischen Versorgung, die über die lokalen Bedürfnisse der Bevölkerung in ländlichen Orten hinausgehen,
      • Vorhaben, die Universitäten, Hochschulen oder Berufsschulen betreffen,
      • stationäre Nahversorgungseinrichtungen für Waren und Dienstleistungen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern,
      • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem Baugesetzbuch.

      Lässt sich das Projektvorhaben dem Förderbereich „Innenstädte der Zukunft“ zuordnen, sind folgende Schritte einzuhalten:

      • 1. Projektsteckbrief

        Lässt sich das Projektvorhaben dem Förderbereich zuordnen, füllen Sie als Projektträgerin oder Projektträger zunächst einen Projektsteckbrief aus. Darin werden unter anderem der Projektträger, das geplante Vorhaben, die voraussichtlichen Kosten und der geplante Umsetzungszeitraum dargestellt. Der vollständig ausgefüllte Projektsteckbrief ist beim Regionalmanagement der LEADER-Region Lahn-Taunus einzureichen. 

        Zusammen mit dem Projektsteckbrief sind die in der Checkliste aufgeführten Anlagen einzureichen. Dazu gehört insbesondere eine Bestätigung der zuständigen Kreisverwaltung über den Bedarf für das betreffende Gut oder die betreffende Dienstleistung unter Berücksichtigung gleichartiger, bereits bestehender Einrichtungen in Ortsnähe.

        Weitere für die Prüfung und Auswahl erforderliche Unterlagen werden im Rahmen der Förderberatung mit dem Regionalmanagement abgestimmt.

        Für eine Förderung müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

        • Das Vorhaben wird innerhalb einer anerkannten LEADER-Region in Rheinland-Pfalz umgesetzt.
        • Das Vorhaben entspricht einem förderfähigen Fördergegenstand.
        • Das Vorhaben umfasst keine ausgeschlossenen Ausgaben oder Fördergegenstände.
        • Die erforderliche Bedarfsbestätigung der zuständigen Kreisverwaltung liegt vor.
        • Eine Doppelförderung oder Überschreitung der geltenden Förderhöchstgrenzen ist ausgeschlossen.
        • Die einschlägigen beihilferechtlichen Regelungen werden eingehalten.

        Die LAG entscheidet, ob das Vorhaben über den Förderaufruf „Starkes Land - innovativ, resilient, nachhaltig“ oder über einen eigenen LEADER-Förderaufruf gefördert werden soll.

      • 2. Projektbewertung

        Die LAG Lahn-Taunus ist für die Bewertung und Auswahl der eingereichten Projektvorhaben zuständig. Für jedes vorgelegte Vorhaben wird ein Bewertungsbogen angelegt, der die Grundlage für die Einordnung und Bewertung des Projektes bildet.

        Die Bewertung erfolgt anhand der allgemeinen und sektoralen Auswahlkriterien des Förderaufrufes „Starkes Land - innovativ, resilient, nachhaltig“.

        Das Vorhaben muss:

        • den Grundsätzen und Zielen der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie der LAG Lahn-Taunus entsprechen,
        • innerhalb der Gebietskulisse der LEADER-Region Lahn-Taunus umgesetzt werden und
        • die Förder- und Auswahlkriterien des Förderaufrufes erfüllen.

        Für eine Auswahl müssen mindestens

        • 40 Punkte in der Gesamtbewertung und
        • 20 Punkte bei den sektoralen Auswahlkriterien

        erreicht werden.

        Bei Vorhaben aus dem Bereich „Innenstädte der Zukunft“ wird unter anderem berücksichtigt, ob das Vorhaben:

        • innovative Konzepte, Pläne oder Handlungsstrategien für die Entwicklung von Orts- und Stadtzentren erarbeitet oder umsetzt,
        • öffentliche Plätze oder Fußgängerzonen aufwertet,
        • Investitionen in inhabergeführten Einzelhandel, Handwerk, Hotellerie, Gastronomie oder Kultureinrichtungen im zentralen Bereich umfasst,
        • Frei- und Grünflächen oder neue soziale Begegnungsräume schafft,
        • zur Digitalisierung, generationengerechten Gestaltung, Verbesserung der Mobilität oder zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung beiträgt,
        • neue Nutzungsformen wie Coworking-Spaces, FabLabs oder Pop-up-Angebote ermöglicht,
        • Leerstände aktiviert oder sinnvoll umnutzt,
        • die soziale Teilhabe oder regionale Wertschöpfung stärkt.

        Die Projektbewertung und die Entscheidung des Entscheidungsgremiums werden dokumentiert. Ein positiver Auswahlbeschluss der LAG Lahn-Taunus ist Voraussetzung für die anschließende Förderantragstellung.

      • 3. Projektantrag

        Nach einem positiven Auswahlbeschluss durch die LAG kann der offizielle Förderantrag unmittelbar bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, eingereicht werden.

        Der vollständige Förderantrag ist grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach dem positiven Auswahlbeschluss bei der ADD einzureichen. Wird der Antrag nicht fristgerecht und vollständig eingereicht, kann dies zur Aufhebung des positiven Auswahlbeschlusses und der Reservierung der Fördermittel führen.

        Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt im sogenannten Windhundverfahren. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des vollständigen Förderantrages bei der ADD.

        Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann für Vorhaben ermöglicht werden, für die der ADD vollständige Antragsunterlagen vorliegen. Vor der Vergabe von Aufträgen, dem Abschluss von Verträgen oder der Bestellung und Anschaffung von Waren und Leistungen ist das weitere Vorgehen jedoch zwingend mit dem Regionalmanagement und der ADD abzustimmen.

        Wichtig: Eine Projektauswahl durch die LAG stellt noch keine Bewilligung der Förderung dar. Aus der Auswahl kann kein Anspruch auf eine spätere Förderung abgeleitet werden. 

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