Der Förderbereich „Innenstädte der Zukunft“ unterstützt Vorhaben, die zur Entwicklung und Stärkung von Innenstädten, Stadtteilzentren, Dorfzentren und Ortszentren im ländlichen Raum beitragen. Ziel ist es, lebendige und attraktive Zentren zu erhalten und weiterzuentwickeln, Leerstände zu reduzieren und neue Nutzungsmöglichkeiten für Versorgung, Begegnung, Wohnen, Arbeiten, Kultur und Freizeit zu schaffen.
Zuwendungsempfänger können natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein, die lokale Gemeinschaften repräsentieren.
Bei der Förderung natürlicher Personen sowie juristischer Personen des privaten Rechts ist die nationale Kofinanzierung der ELER-Mittel vor der Auswahl des Vorhabens mit der Bewilligungsbehörde, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, abzustimmen.
Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt:
- 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei Gemeinden, Gemeindeverbänden, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüssen sowie bei gemeinnützigen juristischen Personen,
- 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei natürlichen Personen, Personengesellschaften sowie bei sonstigen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die maximale Zuwendung beträgt grundsätzlich 500.000 Euro pro Vorhaben. In begründeten Einzelfällen kann die Regionale Verwaltungsbehörde eine Überschreitung der maximalen Zuwendungshöhe genehmigen, wenn die LAG darlegt, dass dies für die Entwicklung der LEADER-Region von Vorteil ist.
Förderfähig sind:
- kleine investive Maßnahmen und Vorhaben,
- die Erstellung innovativer Konzepte und Studien,
- Fortbildungsveranstaltungen, Schulungen, Qualifizierungen und Weiterbildungen,
- die Durchführung kleinerer Modellvorhaben.
- die Errichtung, der Erwerb oder die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen,
- der Kauf neuer Maschinen und Anlagen,
- allgemeine Kosten, beispielsweise für Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Beratungsleistungen,
- Beratungsleistungen zur ökologischen Nachhaltigkeit und wirtschaftlichen Tragfähigkeit einschließlich Durchführbarkeitsstudien,
- immaterielle Investitionen, beispielsweise der Erwerb oder die Entwicklung von Computersoftware sowie der Kauf von Patenten, Lizenzen, Urheberrechten und Marken.
- Betriebs-, Personal- und Schulungskosten,
- Kosten im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit,
- Finanz- und Netzwerkkosten,
- Kosten für Studien, sofern diese mit einem bestimmten Vorhaben im Rahmen der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie und deren Zielen verbunden sind.
NICHT förderfähig sind:
- der Erwerb von Geschäftsanteilen,
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
- der laufende Betrieb,
- die Unterhaltung,
- der Erwerb unbebauter Grundstücke,
- Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängende technische Einrichtungen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz geförderten Strom oder geförderte Wärme erzeugen,
- Einrichtungen der medizinischen Versorgung, die über die lokalen Bedürfnisse der Bevölkerung in ländlichen Orten hinausgehen,
- Vorhaben, die Universitäten, Hochschulen oder Berufsschulen betreffen,
- stationäre Nahversorgungseinrichtungen für Waren und Dienstleistungen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern,
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem Baugesetzbuch.