Über die Maßnahme können eigenständige Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro gefördert werden.
Nicht gefördert werden können:
- landwirtschaftliche Einzelunternehmen oder Kooperationen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms,
- Unternehmen im Rahmen der landwirtschaftlichen Diversifizierung,
- Ärztinnen und Ärzte,
- Zahnärztinnen und Zahnärzte,
- Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten,
- Apothekerinnen und Apotheker.
Für Investitionen können Zuschüsse in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben als De-minimis-Beihilfe gewährt werden. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro. Bis zu einem Investitionsvolumen von 100.000 Euro kann die Festlegung der Kosten auf Basis von Pauschalen erfolgen. Der Gesamtwert der einem Kleinstunternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren 300.000 Euro nicht übersteigen.
Förderfähig sind:
- Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte,
- Aufwendungen für Beratungsdienstleistungen, sofern sie im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens entstehen,
- Architekten- und Ingenieurleistungen, sofern sie im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens entstehen.
NICHT förderfähig sind:
- der Erwerb von Gesellschaftsanteilen, soweit dieser nicht zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erforderlich ist,
- der laufende Betrieb oder die Unterhaltung,
- Ersatzinvestitionen,
- die Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen,
- Investitionen in Wohnraum,
- der Erwerb unbebauter Grundstücke,
- Vorhaben, die über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gefördert werden können,
- Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängende technische Einrichtungen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz förderfähigen Strom oder förderfähige Wärme erzeugen,
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben,
- Anschlussfinanzierungen,
- Prolongationen.