Ehrenamtliche Bürgerprojekte

Die erfolgreiche Förderung geht in die Sechste Runde!

    Die LEADER-Region Lahn-Taunus bietet ehrenamtlichen Akteuren auch dieses Jahr wieder die Möglichkeit, kleine Projekte mit gemeinnützigem Charakter unbürokratisch zu unterstützen.

    Ab sofort können alle Interessierten bis zum 23. Februar 2021 ihre Vorschläge bei der VG Diez einreichen.


    Was kann gefördert werden?

    Gemeinnützige Projekte, die der Umsetzung der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) dienen und ehrenamtliches Bürgerengagement in der Region stärken. Förderfähig sind nur Sachkosten für Neuanschaffungen. Arbeitsleistungen und gebrauchte Gegenstände sind nicht förderfähig.

    Wer kann eine Förderung beantragen?
    Zuwendungsempfänger können nur gemeinnützige Organisationen, NGOs und Gruppen nicht organisierter Menschen sein (politische Parteien, kommunale Körperschaften oder Betriebe sind nicht antragsberechtigt).

    Wie hoch ist die Förderung?
    Jedes Einzelprojekt kann bis zu 2.000 Euro gefördert werden. Dies ist eine Festbetragsförderung, d. h. die Fördersumme darf maximal der Höhe der Investitionskosten entsprechen. Je nach Bewertung kann ein Projekt eine Standardförderung (maximal 1.000 Euro) oder eine Premiumförderung (maximal 2.000 Euro) erhalten.

      Wie bewerbe ich mich?
      Für alle an einer Förderung Interessierten gibt es einen Bewerbungsbogen, in dem die Projektidee, die beteiligten Personen und die Zusammensetzung der Kosten kurz zu beschreiben sind.

      Wie hoch sind meine Chancen, eine Förderung zu erhalten?
      Wenn Sie die formalen Kriterien erfüllen, stehen die Chancen gut, dass auch Ihr Projekt eine Förderung erhält, denn insgesamt stehen für dieses Jahr, nach Aufstockung durch das Ministerium um 10.000 Euro insgesamt 30.000 Euro zur Verfügung. Die Entscheidung darüber hängt von der Bewertung anhand eigens dafür entwickelten Projektauswahlkriterien ab.

      Was muss ich beachten?
      Wichtig ist, dass das Projekt nicht vor der offiziellen Auswahl durch die Arbeitsgruppe Ende März begonnen werden darf und die Kosten bis zum 15.09.2021 abgerechnet werden müssen.

      Weitere Informationen finden Sie unter Ehrenamtliche Bürgerprojekte.

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