Ehrenamtliche Bürgerprojekte

Die erfolgreiche Förderung geht in die dritte Runde!

    Die LEADER-Region Lahn-Taunus bietet ehrenamtlichen Akteuren auch dieses Jahr wieder die Möglichkeit, kleine Projekte mit gemeinnützigem Charakter unbürokratisch zu unterstützen. Ab sofort können alle Interessierten bis zum 14. März 2019 ihre Vorschläge einreichen.


    Was kann gefördert werden?

    Gemeinnützige Projekte, die der Umsetzung der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) dienen und ehrenamtliches Bürgerengagement in der Region stärken. Förderfähig sind nur Sachkosten (Arbeitsleistungen sind nicht förderfähig).

    Wer kann eine Förderung beantragen?
    Zuwendungsempfänger können nur gemeinnützige Organisationen, NGOs und Gruppen nicht organisierter Menschen sein (politische Parteien, kommunale Körperschaften oder Betriebe sind nicht antragsberechtigt).

    Wie hoch ist die Förderung?
    Jedes Einzelprojekt kann bis zu 2.000 Euro gefördert werden. Dies ist eine Festbetragsförderung, d. h. die Fördersumme darf maximal der Höhe der Investitionskosten entsprechen. Je nach Bewertung kann ein Projekt eine Standardförderung (maximal 1.000 Euro) oder eine Premiumförderung (maximal 2.000 Euro) erhalten.

      Wie bewerbe ich mich?
      Um sich zu bewerben, reichen Sie (postalisch oder per E-Mail) eine formlose Interessensbekundung beim Regionalmanagement der LEADER-Region Lahn-Taunus ein, in der Sie die Projektidee beschreiben und nachfolgende Fragen beantworten:
      -  Was soll gemacht werden?
      -  Wer wird was machen?
      -  Welche Kosten werden für was entstehen?

      Wie hoch sind meine Chancen, eine Förderung zu erhalten?
      Wenn Sie die formalen Kriterien erfüllen, stehen die Chancen gut, dass auch Ihr Projekt eine Förderung erhält, denn insgesamt stehen für dieses Jahr 18.500 Euro zur Verfügung. Die Entscheidung darüber hängt von der Bewertung anhand eigens dafür entwickelten Projektauswahlkriterien ab.

      Was muss ich beachten?
      Wichtig ist, dass das Projekt nicht vor der offiziellen Auswahl durch die Arbeitsgruppe (Anfang April) begonnen werden darf und die Kosten bis zum 15. September 2019 abgerechnet werden müssen.

      Weitere Informationen finden Sie unter Ehrenamtliche Bürgerprojekte.

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