LAG Lahn-Taunus fördert über Regionalbudget Kleinstprojekte!
Die Auswahl von
förderwürdigen Vorhaben wird von der LAG Lahn-Taunus in einem Umlaufverfahren bis
Mitte Mai 2024 vorgenommen. Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist,
wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der lokalen integrierten
ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. In diesem Förderaufruf können nur
umsetzungsreife Vorhaben berücksichtigt werden, die in dem kurzen
Umsetzungszeitraum von knapp 4 Monaten abzuwickeln sind (z.B. Anschaffungen). Der
Mittelabruf (inkl. Rechnungen) ist bis spätestens 15.09.2024 einzureichen. Der
vorliegende Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen
Bereitstellung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz. Etwaige
Anpassungen des Plafonds (der Fördermittelsumme) können bis vier Wochen vor
Fristende vorgenommen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.leader-lahn-taunus.de. Die erforderlichen
Antragsformulare stehen dort voraussichtlich ab dem 22.03.2024 zum Download
bereit. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse direkt an.
Ablauf des Auswahlverfahrens
- Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement.
Dann Einreichung des ausgefüllten Förderantrags und weiterer erforderlicher
Unterlagen durch den Vorhabenträger bei der zuständigen
Verbandsgemeindeverwaltung (Eingang bis spätestens 19.04.2024).
- Prüfung des Förderantrags
auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch das
Regionalmanagement.
- Bewertung der
Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes
durch die Lokale Aktionsgruppe Lahn-Taunus.
- Bildung einer Rangfolge
der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung
stehenden Budget.
- Abschluss eines Vertrags
mit der LAG Lahn-Taunus bis spätestens Ende Mai 2024.
- Umsetzung des Projektes und Einreichung der Belege bei der VG bis spätestens 15.09.2024.
Wichtige Eckdaten zum Projektaufruf:
- Fördermittelbudget: 100.000 € (davon 90.000 € GAK-Mittel) unter Vorbehalt der
haushaltsrechtlichen Bereitstellung
- Datum des
Aufrufes:
12.03.2024
- Einreichungsfrist
für Förderanträge:
19.04.2024 (Ausschlussfrist)
- Datum der
Projektauswahl durch die LAG: Umlaufverfahren bis Mitte Mai
- Frist für Projektabschluss und Abrechnung: 15.09.2024
- Inhalt des
Aufrufes: Kleinstprojekte im Rahmen des
Regionalbudgets, die zur Umsetzung der LILE beitragen bis maximal 20.000 €
netto. Mindestzuschuss 2.000 €.
- Fördersätze: private Zuwendungsempfänger 40%, gemeinnützige Zuwendungsempfänger 50%, öffentliche Zuwendungsempfänger 65% (jeweils Basisförderung)
Weitere Auskünfte erteilt das Regionalmanagement:
Beatrix Ollig, Telefon: 0261 / 30439-41, E-Mail:
Stellen für die Einreichung der Förderanträge: Ihre zuständige
Verbandsgemeindeverwaltung
Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich Burgstraße
1, 56368 Katzenelnbogen
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems
Verbandsgemeindeverwaltung Diez Louise-Seher-Straße
1, 65582 Diez
Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten Bahnhofstraße
1, 56355 Nastätten