Erster Regionalbudget-Aufruf

Kleinstprojekte für ein gutes Leben in der Region gesucht!

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lahn-Taunus startet ihren ersten Projektaufruf des Regionalbudgets in der neuen Förderperiode. Öffentliche wie auch private Antragsteller haben bis zum 19.04.2024 Zeit, ihre Ideen bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

LAG Lahn-Taunus fördert über Regionalbudget Kleinstprojekte!

Die Auswahl von förderwürdigen Vorhaben wird von der LAG Lahn-Taunus in einem Umlaufverfahren bis Mitte Mai 2024 vorgenommen. Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. In diesem Förderaufruf können nur umsetzungsreife Vorhaben berücksichtigt werden, die in dem kurzen Umsetzungszeitraum von knapp 4 Monaten abzuwickeln sind (z.B. Anschaffungen). Der Mittelabruf (inkl. Rechnungen) ist bis spätestens 15.09.2024 einzureichen. Der vorliegende Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Bereitstellung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz. Etwaige Anpassungen des Plafonds (der Fördermittelsumme) können bis vier Wochen vor Fristende vorgenommen werden. Weitere In­formationen dazu finden Sie unter www.leader-lahn-taunus.de. Die erforderlichen Antragsformulare stehen dort voraussichtlich ab dem 22.03.2024 zum Download bereit. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse direkt an.

Ablauf des Auswahlverfahrens

  1. Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Dann Einreichung des ausgefüllten Förderantrags und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den Vorhabenträger bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (Eingang bis spätestens 19.04.2024).

  2. Prüfung des Förderantrags auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch das Regionalmanagement.

  3. Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch die Lokale Aktionsgruppe Lahn-Taunus.

  4. Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget.

  5. Abschluss eines Vertrags mit der LAG Lahn-Taunus bis spätestens Ende Mai 2024.

  6. Umsetzung des Projektes und Einreichung der Belege bei der VG bis spätestens 15.09.2024.


Wichtige Eckdaten zum Projektaufruf:

  • Fördermittelbudget: 100.000 € (davon 90.000 € GAK-Mittel) unter Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Bereitstellung

  • Datum des Aufrufes:   12.03.2024

  • Einreichungsfrist für Förderanträge:   19.04.2024 (Ausschlussfrist)

  • Datum der Projektauswahl durch die LAG:   Umlaufverfahren bis Mitte Mai

  • Frist für Projektabschluss und Abrechnung: 15.09.2024

  • Inhalt des Aufrufes:   Kleinstprojekte im Rahmen des Regionalbudgets, die zur Umsetzung der LILE beitragen bis maximal 20.000 € netto. Mindestzuschuss 2.000 €.

  • Fördersätze: private Zuwendungsempfänger 40%, gemeinnützige Zuwendungsempfänger 50%, öffentliche Zuwendungsempfänger 65% (jeweils Basisförderung)


Weitere Auskünfte erteilt das Regionalmanagement:
Beatrix Ollig, Telefon: 0261 / 30439-41, E-Mail:

Stellen für die Einreichung der Förderanträge: Ihre zuständige Verbandsgemeindeverwaltung

Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich                                  Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau                       Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems
Verbandsgemeindeverwaltung Diez                                               Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez
Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten                                      Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten


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