4. Förderaufruf für FLLE 2.0

Auch im Jahr 2020 werden innerhalb des LEADER-Ansatzes die Maßnahmen ‚Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung' (GAK 8.0) und ‚Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen‘ (GAK 9.0) umgesetzt. Der 4. Förderaufruf für das Programm FLLE 2.0 stellt Haushaltsmittel in Höhe von rund 5 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Förderung gehört der sogenannten Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘ (GAK) an, die ein wesentliches Element der Nationalen Strategie für die Entwicklung ländlicher Räume ist.

Bei Interesse ist – analog zum Prozedere bei einer LEADER-Förderung – im ersten Schritt ein Projektsteckbrief auszufüllen und bei der LEADER-Geschäftsstelle einzureichen. Die Fristen der Förderaufrufe der LAG gelten nicht, Projektsteckbriefe können ab sofort jederzeit eingereicht werden.

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