Bekanntmachungstext zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegen in der Zeit von Montag, dem 12.10.2026 bis einschließlich Freitag, dem 23.10.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, Zimmer 209, 65582 Diez, während der Öffnungszeiten bereit.
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch an übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarz gestrichelten Linie dargestellt.
Diez, den 06.10.2026
Annette Wick, Stadtbürgermeisterin
| Dateiname | Größe | Datum | ||
|---|---|---|---|---|
| 01_Planzeichnung_oTF_19-08-2026.pdf | 1,41 MB | 29.09.2026 | ||
| 02_Textl. Festsetzungen_19-08-2026.pdf | 22,45 KB | 29.09.2026 | ||
| 03_Begründung_19-08-2026.pdf | 857,65 KB | 29.09.2026 | ||
| 04_Umweltbericht_19-08-2026.pdf | 2,27 MB | 29.09.2026 | ||
| 04_Umweltbereicht_Anlage-1_Bestandskarte_19-08-2026.pdf | 2,66 MB | 29.09.2026 |
