Schiedsmänner

    Schlichten statt richten - Symbolfoto für das SchiedsmannswesenDie Schiedsmänner werden durch Verbandsgemeinderatsbeschluss dem Direktor des Amtsgerichtes zur Ernennung vorgeschlagen. Die Amtszeit dauert 5 Jahre. Der Schiedsmann ist die zum Zwecke des Sühneverfahrens zuständige Vergleichsbehörde bei folgenden Vergleichen:

    • Hausfriedensbruch
    • Beleidigung
    • Verletzung des Briefgeheimnisses
    • Körperverletzung
    • Bedrohung
      • Sachbeschädigung

      Die Institution des Schiedsmannes trägt daher zur Entlastung der Gerichte bei, da eine Vielzahl privater Streitigkeiten durch Schiedspersonen geschlichtet werden können, bevor es zu Privatklagen kommt. Die Verhandlungen vor dem Schiedsmann sind mündlich und nicht öffentlich.


      Die Verbandsgemeinde Diez ist in drei Schiedsmannbezirke eingeteilt:

      Stadt Diez:

            Schiedsmann Alois Diebold, Schaumburger Straße 18, 65582 Diez
            Telefon: 06432 2176


            Altendiez, Aull, Birlenbach, Eppenrod, Gückingen, Hambach, Heistenbach und Holzheim:

              Schiedsmann Michael Weimar, Staffeler Straße 26, 65582 Aull
              Telefon: 0176 31231764


              Balduinstein, Charlottenberg, Cramberg, Dörnberg, Geilnau, Hirschberg, Holzappel, Horhausen, Isselbach, Langenscheid, Laurenburg, Scheidt, Steinsberg, Wasenbach:

                  Schiedsmann Norbert Menche, Ringstraße 20, 56379 Dörnberg
                  Telefon: 06439 7721


                  Auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner gibt es weitere Informationsmöglichkeiten.

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