Die Schiedsmänner werden durch Verbandsgemeinderatsbeschluss dem Direktor des Amtsgerichtes zur Ernennung vorgeschlagen. Die Amtszeit dauert 5 Jahre. Der Schiedsmann ist die zum Zwecke des Sühneverfahrens zuständige Vergleichsbehörde bei folgenden Vergleichen:
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
Die Institution des Schiedsmannes trägt daher zur Entlastung der Gerichte bei, da eine Vielzahl privater Streitigkeiten durch Schiedspersonen geschlichtet werden können, bevor es zu Privatklagen kommt. Die Verhandlungen vor dem Schiedsmann sind mündlich und nicht öffentlich.
Die Verbandsgemeinde Diez ist in drei Schiedsmannbezirke eingeteilt:
Stadt Diez:
Schiedsmann Alois Diebold, Schaumburger Straße 18, 65582 Diez
Telefon: 06432 2176
Altendiez, Aull, Birlenbach, Eppenrod, Gückingen, Hambach, Heistenbach und Holzheim:
Schiedsmann Hans-Werner Eckel, Taunusblick 8, 65558 Gückingen
Telefon: 0171 4626101
Balduinstein, Charlottenberg, Cramberg, Dörnberg, Geilnau, Hirschberg, Holzappel, Horhausen, Isselbach, Langenscheid, Laurenburg, Scheidt, Steinsberg, Wasenbach:
Schiedsmann Norbert Menche,
Ringstraße 20, 56379 Dörnberg
Telefon: 06439 7721
Auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner gibt es weitere Informationsmöglichkeiten.