Verwaltung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Diez erledigt die Amtsgeschäfte für ihre 22 Ortsgemeinden und die Stadt Diez.

Die Verwaltungsspitze besteht aus der Bürgermeisterin und vier Beigeordneten, die sie in der spezifischen Reihenfolge vertreten. Der Erste Beigeordnete ist hauptamtlich und in einem eigenen Geschäftsbereich/Dezernat tätig.


Aufbau und Organisation unserer Verwaltung


Die Verbandsgemeindeverwaltung Diez ist eingeteilt in fünf Fachbereiche:

Organigramm

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  • Die Verbandsgemeinde Diez liegt, von der Lahn durchzogen, im Nordosten des Rhein-Lahn-Kreises direkt an der hessischen Landesgrenze Hessen. Mit zusammen rund 26.000 Einwohnern in der Stadt Diez und in den 22 Ortsgemeinden ist sie damit die größte…


 

Veröffentlichung der Nebentätigkeiten des Bürgermeisters und der Beigeordneten gemäß §119 Abs. 3 LBG für das Jahr 2022

  • Nebentätigkeiten des Bürgermeisters und der Beigeordneten

    Folgende Information wurde dem Verbandsgemeinderat in dessen Sitzung am 16.03.2023 mitgeteilt:

    Gemäß § 119 Absatz 3 des Landesbeamtengesetz Rheinland- Pfalz (LBG) sind die Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit verpflichtet, einmal jährlich bis spätestens zum 01. April in einer öffentlichen Sitzung ihrer Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der damit erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu berichten.

    Bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern gilt dies nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

    Den an dieser Thematik interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird durch diese öffentliche Sitzung die Möglichkeit eingeräumt, sich einen Eindruck über Art und Umfang der von den kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter zu verschaffen.

    Der Bürgermeister und die Beigeordneten kommen dieser Verpflichtung nachfolgend nach:

    Die in öffentlichen Ehrenämtern sowie in privaten Nebentätigkeiten erzielten Vergütungen und Sitzungsgelder unterliegen nicht der Ablieferungspflicht.

    Bürgermeister Michael Schnatz:

    Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst bzw. ihm gleichgestellten Dienst

    Tätigkeit

    Vergütung/Aufwandsentschädigung

    Mitglied der Gesellschafterversammlung der Hallenbad Diez-Limburg GmbH

    0,00 €

    Vorsitz der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Lahn-Taunus

    0,00 €

    Vorsitzender des Trägervereins Jugendzentrum Diez e.V.

    0,00 €

    Insgesamt

    0,00 €

    Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm gleichgestellten Dienst besteht eine Ablieferungspflicht, sofern ein Betrag von 1.100€/p.a. überschritten wird.

    Nebentätigkeiten im privaten Bereich

    Tätigkeit

    Vergütung/Aufwandsentschädigung

    Mitglied im Verband hauptamtlicher sozialdemokratischer Bürgermeister/
    -innen und Beigeordnete in verbandsfreien Gemeinden und Verbands-
    gemeinden in Rheinland-Pfalz (VSBB) e. V.
    0,00 €
    Vorsitzender des Fördervereins Sozialstation Diez e.V.0,00 €
    Kooptiertes Mitglied des Vorstandes des SPD Gemeindeverbandes Diez0,00 €
    Kooptiertes Mitglied des Vorstandes des SPD Ortsvereins Diez0,00 €
    Insgesamt0,00 €

    Öffentliche Ehrenämter

    Tätigkeit

    Vergütung/Aufwandsentschädigung

    Mitglied in Ausschüssen und Arbeitskreisen des Gemeinde- und
    Städtebundes und des Kreistages Rhein-Lahn sowie im Naturschutz-
    beirat Rhein-Lahn
    1.978,70 €
    Mitglied in der Regionalvertretung und der Ausschüsse der Planungs-
    gemeinschaft Mittelrhein-Westerwald
    0,00 €
    Stellvertretendes Mitglied im Vorstand der Unfallkasse Rheinland-Pfalz0,00 €
    Vorsitzender der DRK Stiftung Diez und Umgebung0,00 €
    Vorsitzender des DRK Ortsvereins Diez und Umgebung e.V.0,00 €
    Mitglied der Verbandsversammlung der Rheinischen Entsorgungs-
    Kooperation (REK)
    0,00 €
    Stellvertretendes Mitglied der Hauptversammlung des Landkreistages Rheinland-Pfalz0,00 €
    Insgesamt0,00 €

    Die in öffentlichen Ehrenämtern sowie in privaten Nebentätigkeiten erzielten Vergütungen und Sitzungsgelder unterliegen nicht der Ablieferungspflicht.


    Erste Beigeordnete Claudia Schäfer:

    Öffentliche Ehrenämter:

    Tätigkeit

    Vergütung/Aufwandsentschädigung

    Stellvertretende Vorsitzende im Arbeitskreis „Feuerwehr“ des Gemeinde- und Städtebund0,00 €
    Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss „Klima, Umwelt und Energie“ des Gemeinde- und Städtebund0,00 €
    Insgesamt0,00 €

    Die in öffentlichen Ehrenämtern sowie in privaten Nebentätigkeiten erzielten Vergütungen und Sitzungsgelder unterliegen nicht der Ablieferungspflicht.

    2. Beigeordneter Konrad Schuler:

    Keine Veröffentlichungspflicht der Ehrenämter und Vergütungen unter 4.000 Euro gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 LBG

    3. Beigeordneter Helmut Schöps:
    Keine Veröffentlichungspflicht der Ehrenämter und Vergütungen unter 4.000 Euro gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 LBG

    4. Beigeordneter Michael Keilholz:
    Keine Veröffentlichungspflicht der Ehrenämter und Vergütungen unter 4.000 Euro gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 LBG


SAtzungen


Forstverwaltung

Die Verbandsgemeinde Diez erledigt auch für die Forstverbände Lahn-Esterau und Lahn-Aar alle anfallenden Verwaltungstätigkeiten.


Bildband

"Die Verbandsgemeinde Diez im Wandel der Zeit"


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