Das Bauordnungrecht und andere Rechtsvorschriften

Das Bauordnungsrecht

 
Das Bauordnungsrecht ist Landesrecht und in der Landesbauordnung (LBauO), in den dazu erlassenen Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und kommunalen Satzungen enthalten. Dort sind die Anforderungen an das konkrete Bauvorhaben geregelt. Das sind z. B. Brandschutz, Standsicherheit, Abstandsflächen, Bauprodukte usw. sowie die verantwortlichen Personen und die Behördenzuständigkeiten. Ebenso sind in der Landesbauordnung Regelungen über den Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens enthalten.

Bitte beachten Sie, dass bei bestimmten Baugenehmigungsverfahren die Verantwortung zur Einhaltung der Vorschriften aus der Landesbauordnung allein beim Bauherren liegt! Das gilt besonders für die Abstandsvorschriften, die immer wieder zu Nachbarstreitigkeiten führen. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte nach!

Andere Rechtsvorschriften

 
Im Baugenehmigungsverfahren können noch andere Rechtsgebiete eine Rolle spielen, z.B. das Wasserrecht, das Landespflegerecht oder das Denkmalrecht. Sollten diese Belange durch das Bauvorhaben betroffen sein, werden sie im Genehmigungsverfahren berücksichtigt.
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