Heistenbach, 1. Änderung Erweiterung "Im Entenpfuhl"

1. Änderung des Bebauungsplanes „Erweiterung im Entenpfuhl“

hier: Veröffentlichung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bebauungsplanentwurf liegt in der Zeit vom 27.07.2026 bis einschließlich 31.08.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, Zimmer 209, 65582 Diez, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Da die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. (§ 13 Abs. 3 BauGB).

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in der nachstehenden unmaßstäblichen Skizze mit einer breiten, schwarz gestrichelten Linie dargestellt.

Heistenbach, den 14.07.2026

Mirko Unkelbach, Ortsbürgermeister


Dateiname Größe Datum
01_Planzeichnung.pdf254,35 KB04.07.2026
02_textl. Festsetzung.pdf18,81 KB04.07.2026
03_Begründung.pdf344,65 KB04.07.2026
03_Begründung_Anlage Entwässerungsk_01Plan.pdf121,90 KB04.07.2026
03_Begründung_Anlage Entwässerungsk_02Bericht.pdf50,48 KB04.07.2026
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