hier: Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der o. a. Bebauungsplanentwurf ist in der Zeit vom 29.06.2026 bis einschließlich 04.08.2026 unter https://www.vgdiez.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht.
Zusätzlich liegt der Bebauungsplanentwurf in der vorgenannten Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, Zimmer 209, 65582 Diez, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Umweltbezogene Informationen liegen nicht vor.
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt.
Diez, den 17.06.2026
Annette Wick, Stadtbürgermeisterin
| Dateiname | Größe | Datum | ||
|---|---|---|---|---|
| 01_Geltungsbereich neu.pdf | 2,35 MB | 10.06.2026 | ||
| 02_PDF Änderung BPlan In den Schläferbergen zeichn. Festsetzung.pdf | 146,86 KB | 10.06.2026 | ||
| 03_PDF Änderung BPlan In den Schläferbergen textl. Festsetzung.pdf | 1,82 MB | 10.06.2026 |
