Standesamt

Das Standesamt Diez finden Sie im Gebäude der 

Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

Bildnachweis: diejugendherbergen.de


Unsere Samstags-Termine im Jahr 2023


Trautermine im Grafenschloss Diez (St. Remigius oder Fürstengalerie)

Termine für 2024 folgen!

 

Trautermine auf Schloss Schaumburg (vormittags) und Burg Laurenburg (nachmittags)

Termine für 2024 folgen!

Standesamt Online


Die Anforderung der Urkunden ist kostenpflichtig. Die Zahlung erfolgt über GiroPay oder SEPA.

Wichtiger Hinweis

Sollte der eGovernor-Service des Landes Rheinland-Pfalz einmal nicht zur Verfügung stehen, so wenden Sie sich bitte per E-Mail an


Trauräume in der Verbandsgemeinde Diez


im Grafenschloss mit den zwei Trauräumen...

      auf Schloss Schaumburg mit den zwei Trauräumen...

      in unserer Verwaltung...

      im Rittersaal der Burg Laurenburg...


      Unsere Mitarbeiterinnen des Standesamts:

      / Geburt / Nach der Geburt / Fehlgeburt anzeigen

      Zuständige Mitarbeiter

      Frau Iris Drieschner

      Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

      Postadresse

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
      Raum-Nr.: E 17
      Stockwerk: Erdgeschoss
      Louise-Seher-Straße 1
      65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen

      Funktion

      Standesbeamtin

      Details

      Frau Katja Ludwig

      Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

      Postadresse

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
      Raum-Nr.: E 16
      Stockwerk: Erdgeschoss
      Louise-Seher-Straße 1
      65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen

      Funktion

      Standesbeamtin

      Details

      Frau Annegret Strauch

      Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

      Postadresse

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
      Raum-Nr.: E 16
      Stockwerk: Erdgeschoss
      Louise-Seher-Straße 1
      65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
      Details

      Zugeordnete Abteilungen

      Leistungsbeschreibung

      Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt aus.

      Als Fehlgeburten wird die Leibesfrucht bezeichnet, die bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung) gezeigt hat, unter 500 Gramm wog und die 24 Schwangerschaftswoche nicht erreichte.

      Das Standesamt kann der oder dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt ausstellen.

      Teaser

      Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.

      Verfahrensablauf

      Das Standesamt kann der oder dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung über die Fehlgeburt ausstellen.

      Die Anzeige muss mündlich oder schriftlich erfolgen.

      Für die vollständige Anzeige bedarf es einer von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellten Bescheinigung über die Fehlgeburt, eines Personalausweises, Reisepasses oder eines anderen anerkannten Passersatzpapiers der Eltern sowie eine Angabe zum vorgesehen Familiennamen und Vornamen des Kindes.

      Auf Grundlage der Angaben erteilt das Standesamt die Bescheinigung.

      An wen muss ich mich wenden?

      Bitte wenden Sie sich an das Standesamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.

      Zuständige Stelle

      Die Zuständigkeit obliegt der Standesamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.

      Voraussetzungen

      Es lag eine Fehlgeburt vor, diese wurde beim zuständigen Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen angezeigt.

      Die Anzeige ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, d. h. Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei Ihnen als Mutter.

      Welche Unterlagen werden benötigt?

      • Eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt
      • Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
      • Eine Angabe zum vorgesehen Familiennamen und Vornamen des Kindes
      • Mutterpass
      • ggf. Bescheinigung über die Bestattung der Fehlgeburt

      Welche Gebühren fallen an?

      • Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Fehlgeburt können Kosten entstehen.

      Welche Fristen muss ich beachten?

      In der Regel gibt es keine nennenswerten Fristen, da es sich hier um Trauerbewältigung der betroffenen Personen handelt. Da keine Beurkundung erfolgt und die Bescheinigung keine Rechtswirkungen zur Folge hat, kommen hier, z. B. die Fristen der Anzeige einer Lebendgeburt nicht in Betracht.

      Bearbeitungsdauer

      In der Regel erfolgt die Ausstellung sofort.

      Rechtsgrundlage

      • §31 Absatz 2 Satz 4 PStV

      Anträge / Formulare

      Keine

      [BITTE ANPASSEN!] Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen: