Standesamt

Das Standesamt Diez finden Sie im Gebäude der 

Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

Bildnachweis: diejugendherbergen.de


Unsere Samstags-Termine im Jahr 2023


Trautermine im Grafenschloss Diez (St. Remigius oder Fürstengalerie)

Termine für 2024 folgen!

 

Trautermine auf Schloss Schaumburg (vormittags) und Burg Laurenburg (nachmittags)

Termine für 2024 folgen!

Standesamt Online


Die Anforderung der Urkunden ist kostenpflichtig. Die Zahlung erfolgt über GiroPay oder SEPA.

Wichtiger Hinweis

Sollte der eGovernor-Service des Landes Rheinland-Pfalz einmal nicht zur Verfügung stehen, so wenden Sie sich bitte per E-Mail an


Trauräume in der Verbandsgemeinde Diez


im Grafenschloss mit den zwei Trauräumen...

      auf Schloss Schaumburg mit den zwei Trauräumen...

      in unserer Verwaltung...

      im Rittersaal der Burg Laurenburg...


      Unsere Mitarbeiterinnen des Standesamts:

      / Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

      Zuständige Mitarbeiter

      Frau Iris Drieschner

      Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

      Postadresse

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
      Raum-Nr.: E 17
      Stockwerk: Erdgeschoss
      Louise-Seher-Straße 1
      65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen

      Funktion

      Standesbeamtin

      Details

      Frau Katja Ludwig

      Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

      Postadresse

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
      Raum-Nr.: E 16
      Stockwerk: Erdgeschoss
      Louise-Seher-Straße 1
      65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen

      Funktion

      Standesbeamtin

      Details

      Frau Annegret Strauch

      Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

      Postadresse

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
      Raum-Nr.: E 16
      Stockwerk: Erdgeschoss
      Louise-Seher-Straße 1
      65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
      Details

      Zugeordnete Abteilungen

      Leistungsbeschreibung

      Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

      Teaser

      Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

      Verfahrensablauf

      • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
      • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
      • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
      • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

      Zuständige Stelle

      Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.

      Voraussetzungen

      • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
      • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
        • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person,
        • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (zum Beispiel Kind, Enkelkind),
        • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
        • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
      • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

      Welche Unterlagen werden benötigt?

      • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes),
      • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

      Welche Gebühren fallen an?

      Gebühr: 13,00 €
      Vorkasse: Nein
      Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde.

      Gebühr: 6,50 €
      Vorkasse: Nein
      Für jedes weitere gleichzeitig beantragte und im selben Arbeitsgang hergestellte Exemplar.

      Vorkasse: Nein
      Für die Nachbeurkundung eines im Ausland eingetretenen Sterbefalls.

      Welche Fristen muss ich beachten?

      Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

      Rechtsgrundlage

      [BITTE ANPASSEN!] Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen: