Standesamt

Das Standesamt Diez finden Sie im Gebäude der 

Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

Bildnachweis: diejugendherbergen.de


Unsere Samstags-Termine im Jahr 2023


Trautermine im Grafenschloss Diez (St. Remigius oder Fürstengalerie)

Termine für 2024 folgen!

 

Trautermine auf Schloss Schaumburg (vormittags) und Burg Laurenburg (nachmittags)

Termine für 2024 folgen!

Standesamt Online


Die Anforderung der Urkunden ist kostenpflichtig. Die Zahlung erfolgt über GiroPay oder SEPA.

Wichtiger Hinweis

Sollte der eGovernor-Service des Landes Rheinland-Pfalz einmal nicht zur Verfügung stehen, so wenden Sie sich bitte per E-Mail an


Trauräume in der Verbandsgemeinde Diez


im Grafenschloss mit den zwei Trauräumen...

      auf Schloss Schaumburg mit den zwei Trauräumen...

      in unserer Verwaltung...

      im Rittersaal der Burg Laurenburg...


      Unsere Mitarbeiterinnen des Standesamts:

      / Sterbefall im Ausland beurkunden

      Zuständige Mitarbeiter

      Frau Iris Drieschner

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      Postadresse

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
      Raum-Nr.: E 17
      Stockwerk: Erdgeschoss
      Louise-Seher-Straße 1
      65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen

      Funktion

      Standesbeamtin

      Details

      Frau Katja Ludwig

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      Postadresse

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
      Raum-Nr.: E 16
      Stockwerk: Erdgeschoss
      Louise-Seher-Straße 1
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      Funktion

      Standesbeamtin

      Details

      Frau Annegret Strauch

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      Postadresse

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
      Raum-Nr.: E 16
      Stockwerk: Erdgeschoss
      Louise-Seher-Straße 1
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      Details

      Zugeordnete Abteilungen

      Leistungsbeschreibung

      Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

      Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.

      An wen muss ich mich wenden?

      das Standesamt

      • am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
      • am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person)

      In allen anderen Fällen: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder das Standesamt I in Berlin

      Standesamt I in Berlin
      Schönstedtstr. 5
      13357 Berlin (Mitte)
      Tel.: + 49 30 90 269-5000
      Fax: + 49 30 90 269-5245

      Öffnungszeiten:
      Mo geschlossen
      Di 09:00 - 12:00 Uhr
      Mi geschlossen
      Do 14:00 bis 17:00 Uhr
      Fr geschlossen

      Welche Unterlagen werden benötigt?

      • ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation/Apostille
      • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)

      Dokumente der oder des Verstorbenen:

      • Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil)
      • Geburtsurkunde

      War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:

      • Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus

      Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.

      Welche Gebühren fallen an?

      • Beurkundung im Sterberegister: 60,00 Euro
      • Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 10,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar 5,00 Euro)

      Durch weitere Leistungen wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen können Ihnen weitere Kosten entstehen.

      Rechtsgrundlage

      Bemerkungen

      Die Nachbeurkundung hat den Vorteil, dass das deutsche Standesamt bei Bedarf eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann und folglich keine Übersetzungen und ggf. Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde mehr benötigt werden.

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