Standesamt

Das Standesamt Diez finden Sie im Gebäude der 

Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

Bildnachweis: diejugendherbergen.de


Unsere Samstags-Termine im Jahr 2023


Trautermine im Grafenschloss Diez (St. Remigius oder Fürstengalerie)

Termine für 2024 folgen!

 

Trautermine auf Schloss Schaumburg (vormittags) und Burg Laurenburg (nachmittags)

Termine für 2024 folgen!

Standesamt Online


Die Anforderung der Urkunden ist kostenpflichtig. Die Zahlung erfolgt über GiroPay oder SEPA.

Wichtiger Hinweis

Sollte der eGovernor-Service des Landes Rheinland-Pfalz einmal nicht zur Verfügung stehen, so wenden Sie sich bitte per E-Mail an


Trauräume in der Verbandsgemeinde Diez


im Grafenschloss mit den zwei Trauräumen...

      auf Schloss Schaumburg mit den zwei Trauräumen...

      in unserer Verwaltung...

      im Rittersaal der Burg Laurenburg...


      Unsere Mitarbeiterinnen des Standesamts:

      / Geburtszeit bescheinigen

      Zuständige Mitarbeiter

      Frau Anke Färber

      Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

      Postadresse

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
      Raum-Nr.: E 05
      Stockwerk: Erdgeschoss
      Louise-Seher-Straße 1
      65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
      Details

      Frau Annegret Strauch

      Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

      Postadresse

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
      Raum-Nr.: E 16
      Stockwerk: Erdgeschoss
      Louise-Seher-Straße 1
      65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
      Details

      Leistungsbeschreibung

      Sie haben die Möglichkeit, sich Auskünfte über die Geburtszeit aus dem Geburtenregister erteilen bzw. bescheinigen zu lassen.

      Teaser

      Sie möchten die Geburtszeit wissen? Dann wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person für eine Auskunft.

      An wen muss ich mich wenden?

      Bitte wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person.

      Voraussetzungen

      • Sie sind über 16 Jahre alt und
      • Sie sind die Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, oder deren Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartner/in, Vorfahr/in, Abkömmling oder
      • Sie haben Ihr rechtliches Interesse glaubhaft gemacht oder
      • Sie haben als Geschwister der Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht.

      Welche Unterlagen werden benötigt?

      Personalausweis bzw. Reisepass

      Welche Gebühren fallen an?

      Es fallen Gebühren in Höhe von:

      Gebühr: 10,00 €
      Vorkasse: Nein

      Gebühr: 12,00 €
      Vorkasse: Nein

      Gebühr: 12,00 €
      Vorkasse: Nein

      Rechtsgrundlage

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