Standesamt

Das Standesamt Diez finden Sie im Gebäude der 

Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

Bildnachweis: diejugendherbergen.de


Unsere Samstags-Termine im Jahr 2023


Trautermine im Grafenschloss Diez (St. Remigius oder Fürstengalerie)

Termine für 2024 folgen!

 

Trautermine auf Schloss Schaumburg (vormittags) und Burg Laurenburg (nachmittags)

Termine für 2024 folgen!

Standesamt Online


Die Anforderung der Urkunden ist kostenpflichtig. Die Zahlung erfolgt über GiroPay oder SEPA.

Wichtiger Hinweis

Sollte der eGovernor-Service des Landes Rheinland-Pfalz einmal nicht zur Verfügung stehen, so wenden Sie sich bitte per E-Mail an


Trauräume in der Verbandsgemeinde Diez


im Grafenschloss mit den zwei Trauräumen...

      auf Schloss Schaumburg mit den zwei Trauräumen...

      in unserer Verwaltung...

      im Rittersaal der Burg Laurenburg...


      Unsere Mitarbeiterinnen des Standesamts:

      / Hausgeburt anzeigen

      Zuständige Mitarbeiter

      Frau Anke Färber

      Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

      Postadresse

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
      Raum-Nr.: E 05
      Stockwerk: Erdgeschoss
      Louise-Seher-Straße 1
      65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
      Details

      Frau Annegret Strauch

      Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

      Postadresse

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
      Raum-Nr.: E 16
      Stockwerk: Erdgeschoss
      Louise-Seher-Straße 1
      65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
      Details

      Leistungsbeschreibung

      Wenn Sie  Ihr Kind zu Hause geboren haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.

      Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.

      An wen muss ich mich wenden?

      Das Standesamt des Geburtsortes.

      Welche Unterlagen werden benötigt?

      • Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungspflegers oder des Arztes/ der Ärztin über die Geburt,
      • Personalausweis oder Reisepass der Eltern.

      Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:

      • Geburtsurkunden der Eltern,
      • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.

      Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:

      • Geburtsurkunde der Mutter

      Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde zusätzlich:

      • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter,
      • Geburtsurkunde des Vaters,
      • Sorgeerklärung, sofern vorhanden.

      Welche Gebühren fallen an?

      • Geburtsanzeige: gebührenfrei,
      • Geburtsurkunde für die Sozialleistung "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft": gebührenfrei,
      • zusätzliche Urkunden: jeweils 13,00 Euro (bei gleichzeitiger Beantragung jede weitere der gleichen Art 6,50 Euro)

      Welche Fristen muss ich beachten?

      • Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche.
      • Ist ein Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
      • Nachmeldung des Vornamens: innerhalb eines Monats.

      Rechtsgrundlage

      Was sollte ich noch wissen?

      Verfahrensablauf

      Die Geburt muss persönlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.

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