Standesamt

Das Standesamt Diez finden Sie im Gebäude der 

Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

Bildnachweis: diejugendherbergen.de


Unsere Samstags-Termine im Jahr 2023


Trautermine im Grafenschloss Diez (St. Remigius oder Fürstengalerie)

Termine für 2024 folgen!

 

Trautermine auf Schloss Schaumburg (vormittags) und Burg Laurenburg (nachmittags)

Termine für 2024 folgen!

Standesamt Online


Die Anforderung der Urkunden ist kostenpflichtig. Die Zahlung erfolgt über GiroPay oder SEPA.

Wichtiger Hinweis

Sollte der eGovernor-Service des Landes Rheinland-Pfalz einmal nicht zur Verfügung stehen, so wenden Sie sich bitte per E-Mail an


Trauräume in der Verbandsgemeinde Diez


im Grafenschloss mit den zwei Trauräumen...

      auf Schloss Schaumburg mit den zwei Trauräumen...

      in unserer Verwaltung...

      im Rittersaal der Burg Laurenburg...


      Unsere Mitarbeiterinnen des Standesamts:

      / Geburtsurkunde beantragen

      Zuständige Mitarbeiter

      Frau Iris Drieschner

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      Postadresse

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
      Raum-Nr.: E 17
      Stockwerk: Erdgeschoss
      Louise-Seher-Straße 1
      65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen

      Funktion

      Standesbeamtin

      Details

      Frau Katja Ludwig

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      Postadresse

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
      Raum-Nr.: E 16
      Stockwerk: Erdgeschoss
      Louise-Seher-Straße 1
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      Funktion

      Standesbeamtin

      Details

      Frau Annegret Strauch

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      Postadresse

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
      Raum-Nr.: E 16
      Stockwerk: Erdgeschoss
      Louise-Seher-Straße 1
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      Details

      Zugeordnete Abteilungen

      Leistungsbeschreibung

      Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, ist es auch möglich, die Geburtsurkunde bei jedem anderen Standesamt zu erhalten.

      Verfahrensablauf

      Persönliche Antragstellung:

      • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
      • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
      • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.

      Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

      Beantragung per Post oder Telefax:

      • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
      • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
        • Name, Vorname,
        • Geburtsdatum und –ort,
        • Name, Vorname der Eltern,
        • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
      • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

      Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

      Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

      An wen muss ich mich wenden?

      Wenden Sie sich im Regelfall an das Standesamt, welches das Geburtenregister mit Ihrem Geburtseintrag führt.

      Zuständige Stelle

      Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt des Geburtsortes.

      Voraussetzungen

      Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

      Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
      • die Ehegattin oder der Ehegatte oder die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
      • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person (etwa die Kinder und Enkel),
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

      Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

      Welche Unterlagen werden benötigt?

      Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

      • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
      • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder als beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters,
      • gegebenenfalls: Nachweis des rechtlichen Interesses.

      Welche Gebühren fallen an?

      Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt.

      • Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung in Deutschland: gebührenfrei

      Gebühr: 13,00 €
      Vorkasse: Nein
      Erstes Exemplar

      Gebühr: 6,50 €
      Vorkasse: Nein
      Bei gleichzeitiger Beantragung und im selben Arbeitsgang hergestellter weiterer Exemplare

      Gebühr: gebührenfrei
      Vorkasse: Nein
      Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung in Deutschland

      Rechtsgrundlage

      Was sollte ich noch wissen?

      Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine internationale Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

      Online-Verfahren

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