Standesamt

Das Standesamt Diez finden Sie im Gebäude der 

Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

Bildnachweis: diejugendherbergen.de


Unsere Samstags-Termine im Jahr 2023


Trautermine im Grafenschloss Diez (St. Remigius oder Fürstengalerie)

Termine für 2024 folgen!

 

Trautermine auf Schloss Schaumburg (vormittags) und Burg Laurenburg (nachmittags)

Termine für 2024 folgen!

Standesamt Online


Die Anforderung der Urkunden ist kostenpflichtig. Die Zahlung erfolgt über GiroPay oder SEPA.

Wichtiger Hinweis

Sollte der eGovernor-Service des Landes Rheinland-Pfalz einmal nicht zur Verfügung stehen, so wenden Sie sich bitte per E-Mail an


Trauräume in der Verbandsgemeinde Diez


im Grafenschloss mit den zwei Trauräumen...

      auf Schloss Schaumburg mit den zwei Trauräumen...

      in unserer Verwaltung...

      im Rittersaal der Burg Laurenburg...


      Unsere Mitarbeiterinnen des Standesamts:

      / Geburt / Vor der Geburt / Geburt anzeigen

      Zuständige Mitarbeiter

      Frau Iris Drieschner

      Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

      Postadresse

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
      Raum-Nr.: E 17
      Stockwerk: Erdgeschoss
      Louise-Seher-Straße 1
      65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen

      Funktion

      Standesbeamtin

      Details

      Frau Katja Ludwig

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      Postadresse

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
      Raum-Nr.: E 16
      Stockwerk: Erdgeschoss
      Louise-Seher-Straße 1
      65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen

      Funktion

      Standesbeamtin

      Details

      Frau Annegret Strauch

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      Postadresse

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
      Raum-Nr.: E 16
      Stockwerk: Erdgeschoss
      Louise-Seher-Straße 1
      65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
      Details

      Zugeordnete Abteilungen

      Leistungsbeschreibung

      Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

      Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

      Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

      An wen muss ich mich wenden?

      Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.

      Welche Unterlagen werden benötigt?

      Sie benötigen folgende Unterlagen:
      • bei miteinander verheirateten Eltern
        • Geburtsurkunden der Eltern
        • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
      • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
        • Geburtsurkunde der Mutter
        • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
          • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
          • Geburtsurkunde des Vaters
          • ggf. die Sorgeerklärung
      • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
      • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren
      Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.

      Welche Gebühren fallen an?

      Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

      Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

      Welche Fristen muss ich beachten?

      Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

      Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

      Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

      Rechtsgrundlage

      Was sollte ich noch wissen?

      Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister  können Geburtsurkunden ausgestellt werden.

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