Anhebung der Altersgrenze auf das 67. Lebensjahr in der Freiwilligen Feuerwehr

Antragstellung für bereits Ausgeschiedene möglich!

Im Fünften Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzes, datiert vom 21.12.2020 und in Kraft getreten am 30.12.2020, ist die Altersgrenze für den aktiven Dienst in der freiwilligen Feuerwehr neu geregelt und auf das 67. Lebensjahr angehoben worden.

Zunächst war in Rheinland-Pfalz vorgesehen, dass der aktive Dienst grundsätzlich mit dem 63. Lebensjahr endet. Die kommunalen Entscheidungsträger hätten dann über Einzelfallentscheidung oder Bestimmung in der Hauptsatzung regeln können, von dieser Altersgrenze nach oben abzuweichen.

Aus Sicht der Ersten Beigeordneten Claudia Schäfer ist die nunmehr gesetzlich erfolgte Regelung eine sehr gute Nachricht: „Wir haben in den letzten Jahren erlebt, dass es eine Nachfrage gibt, über das 63. Lebensjahr im aktiven Dienst der Feuerwehr weitermachen zu  wollen, – 63 ist heutzutage auch kein Alter! – und uns mit der Möglichkeit des Dienstes im rückwärtigen Bereich durch den Beitritt in die sogenannte Alterskameradschaft beholfen. Ich bin sehr froh, dass bei all unseren Anstrengungen, auf der einen Seite Neumitglieder zu werben und auf der anderen Seite erfahrene Kameradinnen und Kameraden zu halten, diese Möglichkeit des aktiven Dienstes bis zum 67. Lebensjahr nun per Gesetz besteht.“

Was heißt das für all diejenigen, die bereits ausgeschieden, noch keine 67 Jahre alt sind und gerne weiter aktiven Dienst in der Feuerwehr betreiben möchten?

Es reicht ein formloser Antrag auf Wiederaufnahme verbunden mit einer Selbsterklärung, dass die erforderlichen Anforderungen erfüllt werden.

Ein Musterantragsschreiben ist bereits vorbereitet und kann hier heruntergeladen werden (*.pdf):

Fragen hierzu beantwortet gerne Herr Markus Masur, Telefon 06432/501-258 oder E-mail: m.masur@vgdiez

Die jeweiligen Wehrführungen vor Ort sind ebenfalls informiert.

 

 

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