aus § 5: Sichtbeeinträchtigung im Straßenverkehr

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Diez regelt unter anderem, dass Bäume und Sträucher nicht in Gehwege und Straßen hineinragen dürfen. 

Dies bedeutet, dass Eigentümer oder Nutzungsberechtigte ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang der Gehwege oder Straßen zurückschneiden müssen. 

Dabei ist zu beachten, dass folgende Lichträume unbedingt frei bleiben: 

  • 5,0 m über der gesamten Fahrbahn zuzüglich 0,5 m Sicherheitsabstand 
  • 3,0 m über Geh- und Radwegen 

An Straßeneinmündungen und Kreuzungen müssen Hecken und sonstige Anpflanzungen so gestaltet sein, dass diese nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, damit eine ausreichende Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer stets gewährleistet ist.  Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen oder Schilder an Ihrer Grundstücksgrenze zugewachsen sind. Hierdurch kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert werden.

Besonders gefährdet sind auch Kinder, die gemäß Straßenverkehrsordnung mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen, sowie Erwachsene, die mit einem Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl auf dem Gehweg unterwegs sind. Überhängende Äste und Sträucher würden zum Ausweichen auf die Straße zwingen, woraus rasch eine erhöhte Unfallgefahr entsteht. 

Liebe Bürgerinnen und Bürger, bitte nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht.

Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeld geahndet werden. Als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter sind Sie zudem verkehrssicherungspflichtig und können im Schadensfall unter Umständen mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden. 

Wichtiger Hinweis auf naturschutzrechtliche Bestimmungen:
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze ab- oder zurück-zuschneiden. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für Rückschnitte, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit zwingend notwendig sind. 

Bei Fragen zu dieser Thematik steht Ihr Ordnungsamt jederzeit gerne zur Verfügung. 

Link zur Gefahrenabwehrverordnung (*.pdf):
https://www.vgdiez.de/vg_diez/Verwaltung/Satzungen/13.%20Gefahrenabwehrverordnung.pdf

Ihre Claudia Schäfer
Erste Beigeordnete

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