Unsere Samstags-Termine im Jahr 2025
Wir können Ihnen für das Jahr 2025 folgende Samstagstermine zur Trauung anbieten:
15.02.2025
15.03.2025
05.04.2025
17.05.2025
07.06.2025
12.07.2025
23.08.2025
13.09.2025
25.10.2025
15.11.2025
Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Standesbeamten Frau Ludwig (06432/501-261), Frau Strauch (-262) oder Frau Drieschner (-263). Per mail erreichen Sie uns unter .
Vielen Dank!
Trauräume in der Verbandsgemeinde Diez
im Grafenschloss mit den zwei Trauräumen...
auf Schloss Schaumburg mit den zwei Trauräumen...
in unserer Verwaltung...
im Rittersaal der Burg Laurenburg...
Unsere Mitarbeiterinnen des Standesamts:
⇑ / Schankerlaubnis beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Herr Eduard Sachs
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRaum-Nr.: Bürgerbüro
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Sie möchten alkoholische Getränke ausschenken? Hierfür ist eine Schankerlaubnis erforderlich.
Erlaubnisfrei ist lediglich der Ausschank von alkoholfreien Getränken. Eine Schankerlaubnis benötigen Sie auch dann, wenn alkoholische Getränke nicht innerhalb eines rein gastronomischen Betriebes, sondern als Nebenleistung zu einem anderen Gewerbebetrieb angeboten werden (z.B. Ausschank alkoholischer Getränke im Rahmen eines Verkaufsgeschäftes – Erfrischungsbar in einem Kaufhaus; Verköstigung zur Steigerung des Verkaufs alkoholischer Getränke).
Sofern Sie von vornherein beabsichtigen, den Ausschank auf einen bestimmten Zeitraum zu begrenzen (z.B. Sommersaison, Weihnachtszeit etc), können Sie eine zeitlich befristete Schankerlaubnis beantragen.
Die Erlaubnis zum Ausschank alkoholischer Getränke wird immer für eine bestimmte Betriebsart (z.B. Schankbetrieb, Diskothek etc.) und für bestimmte Räumlichkeiten erteilt.
Wenn Sie den Ausschank alkoholischer Getränke anlassgebunden anbieten möchten (z.B. bei Stadtfesten, Schützenfesten, Kirmes und Musikveranstaltungen), benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis, die Sie unter erleichterten Bedingungen erlangen können. Hierfür müssen Sie einen „Antrag auf vorübergehende Gestattung eines Gaststättenbetriebes“ stellen.
Teaser
Sie möchten gewerblich alkoholische Getränke ausschenken? Dafür benötigen Sie eine Schankerlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Schankerlaubnis erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Erst wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben, dürfen Sie die gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit ist das Gewerbe nach § 14 GewO bei der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde anzeigen.
Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez gestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung oder die Stadtverwaltung der kreisfreien und kreisangehörigen Städte des Ortes des Ausschanks.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Ohne Erlaubnis dürfen Sie keine alkoholischen Getränke in ihrem Betrieb ausschenken.