Standesamt

Das Standesamt Diez finden Sie im Gebäude der 

Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

Bildnachweis: diejugendherbergen.de


Unsere Samstags-Termine im Jahr 2025


Wir können Ihnen für das Jahr 2025 folgende Samstagstermine zur Trauung anbieten:

15.02.2025
15.03.2025
05.04.2025
17.05.2025
07.06.2025
12.07.2025
23.08.2025
13.09.2025
25.10.2025
15.11.2025

Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Standesbeamten Frau Ludwig (06432/501-261), Frau Strauch (-262) oder Frau Drieschner (-263). Per mail erreichen Sie uns unter .

Vielen Dank!


Standesamt Online


Die Anforderung der Urkunden ist kostenpflichtig. Die Zahlung erfolgt über GiroPay oder SEPA.

Wichtiger Hinweis

Sollte der eGovernor-Service des Landes Rheinland-Pfalz einmal nicht zur Verfügung stehen, so wenden Sie sich bitte per E-Mail an


Trauräume in der Verbandsgemeinde Diez


im Grafenschloss mit den zwei Trauräumen...

      auf Schloss Schaumburg mit den zwei Trauräumen...

      in unserer Verwaltung...

      im Rittersaal der Burg Laurenburg...


      Unsere Mitarbeiterinnen des Standesamts:

      Zugeordnete Abteilungen

      Leistungsbeschreibung

      Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beurkunden.

      Verfahrensablauf

      Die Kirchenaustrittserklärung müssen Sie persönlich vor der zuständigen Stelle abgeben. Die daraus reslutierende melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt der Arbeitgeber automatisiert durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern  gespeichert sind. Eine Vorsprache Ihrerseits beim Finanzamt ist daher nicht erforderlich.

      An wen muss ich mich wenden?

      Beim Kirchenaustritt liegt die Zuständigkeit bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.

      Zuständige Stelle

      Der Kirchenaustritt erfolgt bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.

      Voraussetzungen

      Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft können Sie erklären, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wenn Sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann Ihr gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für Sie zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

      Welche Unterlagen werden benötigt?

      Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist.

      Zudem können Sie Angaben zum Taufort machen. Diese Angaben sind jedoch freiwillig.

      Welche Fristen muss ich beachten?

      Die Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden oder die schriftliche Erklärung der zuständigen Stelle zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

      Rechtsgrundlage

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