Standesamt

Das Standesamt Diez finden Sie im Gebäude der 

Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

Bildnachweis: diejugendherbergen.de


Unsere Samstags-Termine im Jahr 2025


Wir können Ihnen für das Jahr 2025 folgende Samstagstermine zur Trauung anbieten:

15.02.2025
15.03.2025
05.04.2025
17.05.2025
07.06.2025
12.07.2025
23.08.2025
13.09.2025
25.10.2025
15.11.2025

Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Standesbeamten Frau Ludwig (06432/501-261), Frau Strauch (-262) oder Frau Drieschner (-263). Per mail erreichen Sie uns unter .

Vielen Dank!


Standesamt Online


Die Anforderung der Urkunden ist kostenpflichtig. Die Zahlung erfolgt über GiroPay oder SEPA.

Wichtiger Hinweis

Sollte der eGovernor-Service des Landes Rheinland-Pfalz einmal nicht zur Verfügung stehen, so wenden Sie sich bitte per E-Mail an


Trauräume in der Verbandsgemeinde Diez


im Grafenschloss mit den zwei Trauräumen...

      auf Schloss Schaumburg mit den zwei Trauräumen...

      in unserer Verwaltung...

      im Rittersaal der Burg Laurenburg...


      Unsere Mitarbeiterinnen des Standesamts:

      / Geburt im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

      Zugeordnete Abteilungen

      Leistungsbeschreibung

      Wurden Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt beantragen. Eine gesetzliche Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Auch eine ordnungsgemäße ausländische Geburtsurkunde (gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille) beweist die Tatsache der Geburt. Sinnvoll kann eine Nachbeurkundung dann sein, wenn der Name oder die Abstammungsverhältnisse in Deutschland verbindlich nachgewiesen werden sollen. Ferner kann Ihnen das Standesamt nach der Beurkundung jederzeit neue Urkunden (auch mehrsprachig) ausstellen.

      Sofern der deutsche Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland nur, wenn innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes die Beurkundung der Geburt im deutschen Geburtenregister beantragt wird, es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos werden.

      Teaser

      Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, kann die Beurkundung im deutschen Geburtenregister sinnvoll sein.

      Verfahrensablauf

      Grundsätzlich kann der Antrag bei Auslandswohnsitz über die deutsche Auslandsvertretung gestellt werden.

      • Alle Urkunden und Ausweise sind dort im Original vorzulegen.
      • Gegebenenfalls können bei der Auslandsvertretung beglaubigte Kopien gefertigt werden, wofür weitere Gebühren anfallen.
      • Die Auslandsvertretung kann in der Regel auch feststellen, ob eine Namenserklärung erforderlich ist. In diesem Fall kann eine entsprechende Erklärung gleich vor Ort aufgenommen werden.

      Voraussetzungen

      • Das Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung nach einem deutschen Elternteil oder durch Einbürgerung erworben.
      • Antragsberechtigte sind
        • die einzutragende Person selbst,
        • deren Eltern,
        • deren Kinder,
        • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in).
      • Die antragstellende Person oder das Kind haben keinen Wohnsitz in Deutschland.

      Welche Unterlagen werden benötigt?

      • Vollständiger ausländischer Geburtenregisterauszug oder, falls nicht vorhanden, Geburtsurkunde des Kindes, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille,
      • Geburtsurkunden der Eltern, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille ,
      • Ausweise der Eltern sowie
        • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde
        • oder Staatsangehörigkeitsausweis.
      • Wenn die Mutter verheiratet ist oder war:
        • Eheurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
        • und im Falle der Ehebeendigung: Nachweis der Auflösung.
      • Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:
        • gegebenenfalls Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter,
        • gegebenenfalls Nachweis über die gemeinsame elterliche Sorge

      Die Vorlage weiterer Urkunden kann erforderlich sein. Dies ist abhängig vom ausländischen Urkundenwesen und kann erst nach Prüfung des Antrags beurteilt werden.

      Welche Fristen muss ich beachten?

      Keine, aber in bestimmten Fällen kann es staatsangehörigkeitsrechtliche Konsequenzen haben, wenn nicht innerhalb eines Jahres die Nachbeurkundung der Geburt beantragt wird.

      Antragsfrist: 1 Jahr

      Bearbeitungsdauer

      Der jeweilige Bearbeitungsstand wird mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt. Es ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.

      Rechtsgrundlage

      Anträge / Formulare

      Formulare: ja
       Online-Dienst vorhanden: nein
       Schriftform erforderlich: nein
       Persönliches Erscheinen nötig: nein

      Kurztext

      • Geburt im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
      • Das Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit zum Antragszeitpunkt
      • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) oder nach Einbürgerung trotz Aufenthalts im Ausland
      • Der Antrag kann gestellt werden von den Eltern, dem volljährigen Kind, dessen Kinder, Ehe oder Lebenspartner(in)
      • zuständig: Standesamt I in Berlin ist für die Beurkundung zuständig, wenn weder das Kind noch die antragstellende Person jemals einen Wohnsitz in Deutschland hatten
      • zuständig: Standesamt des (letzten) deutschen Wohnsitzes

      Urheber

      Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport Berlin, Abteilung I - Staats- und Verwaltungsrecht

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