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Zuständige Mitarbeiter
Frau Christine Ferber
Besucheradresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRoom Nr.: Bürgerbüro
Floor: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

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Frau Claudia Jagomast
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRoom Nr.: Bürgerbüro
Floor: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

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Herr Eduard Sachs
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRoom Nr.: Bürgerbüro
Floor: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

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Frau Gaby Schupp
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRoom Nr.: Bürgerbüro
Floor: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

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Frau Sirin Tekdemir
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRoom Nr.: Bürgerbüro
Floor: EG
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.
Der bisherige Personalausweis gilt bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer fort.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die für ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Diez
Inhalt der Landesleistung
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Diez
Ca. 2-3 Wochen