Vermessungsarbeiten "Am Horhäuser Weg" in der Gemeinde Holzappel

ab 15. Oktober 2026

Ortsgemeinde Holzappel
- Umlegungsausschuss -
Geschäftsstelle:
Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus
Jahnstraße 5
56457 Westerburg

Bekanntmachung

gemäß § 209 Baugesetzbuch (BauGB) in der jeweiligen geltenden Fassung über den Beginn der Vorarbeiten im
vereinfachten Umlegungsverfahren „Am Horhäuser Weg“ in der Gemeinde Holzappel

Für die Durchführung der vereinfachten Umlegung „Am Horhäuser Weg“ wird ab 15. Oktober 2026 mit den Vermessungsarbeiten zur Einbringung der neuen Grenzmarken begonnen. Die Arbeiten werden voraussichtlich innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein.

Von den Vorarbeiten sind folgende Grundstücke betroffen:

Gemarkung:          Holzappel

Grundbuchbezirk:  Holzappel

Flur:                        12


Flurstücke Nr.:       45/2 47/1, 47/2, 48, 49, 50, 51/1, 51/4, 53/2, 69/1, 69/2, 70, 71, 72/1, 72/2, 73/1

Den Beauftragten des Vermessungsbüros Hans Brost, Langgasse 9, 56357 Nochern ist nach § 209 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung das Recht eingeräumt, alle von der vereinfachten Umlegung betroffenen Grundstücke zum Zwecke der Vermessung und Abmarkung zu betreten.

Es wird gebeten, eingefriedete (verschlossene) Grundstücke offen zu halten. Die Vorarbeiten können auch vorgenommen werden, wenn die Eigentümerinnen oder Eigentümer und Besitzerinnen oder Besitzer nicht anwesend sind.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntgabe der Vorarbeiten im Umlegungsgebiet kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Bekanntgabe der Vorarbeiten gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Widerspruch kann bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Holzappel, Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg

1.    in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,

2.    schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes,

3.    schriftlich oder

4.    zur Niederschrift

erhoben werden.


Westerburg, den 25. September 2026                                     
gez.
Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Vorsitzende des Umlegungsausschusses

 

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die Umlegung durchführenden Stelle finden Sie unter
https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter
https://lvermgeo.rlp.de/de/wichtige-informationen/datenschutz/

[BITTE ANPASSEN!] Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen: