Ortsgemeinde Holzappel
- Umlegungsausschuss -
Geschäftsstelle:
Vermessungs- und Katasteramt
Westerwald-Taunus
Jahnstraße 5
56457 Westerburg
Bekanntmachung
gemäß § 209
Baugesetzbuch (BauGB) in der jeweiligen geltenden Fassung über den Beginn der Vorarbeiten
im
vereinfachten Umlegungsverfahren „Am
Horhäuser Weg“ in der
Gemeinde Holzappel
Für die Durchführung der vereinfachten Umlegung „Am Horhäuser Weg“ wird ab 15. Oktober 2026 mit den Vermessungsarbeiten zur Einbringung der neuen Grenzmarken begonnen. Die Arbeiten werden voraussichtlich innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein.
Von den Vorarbeiten sind folgende Grundstücke betroffen:
Gemarkung: Holzappel
Grundbuchbezirk: Holzappel
Flur: 12

Flurstücke Nr.: 45/2
47/1, 47/2, 48, 49, 50, 51/1, 51/4, 53/2, 69/1, 69/2, 70, 71, 72/1, 72/2, 73/1
Den Beauftragten des Vermessungsbüros Hans Brost, Langgasse 9, 56357 Nochern ist nach § 209 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung das Recht eingeräumt, alle von der vereinfachten Umlegung betroffenen Grundstücke zum Zwecke der Vermessung und Abmarkung zu betreten.
Es wird gebeten, eingefriedete (verschlossene) Grundstücke offen zu halten. Die Vorarbeiten können auch vorgenommen werden, wenn die Eigentümerinnen oder Eigentümer und Besitzerinnen oder Besitzer nicht anwesend sind.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntgabe der Vorarbeiten
im Umlegungsgebiet kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben
werden. Die Bekanntgabe der Vorarbeiten gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen
Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Der Widerspruch kann bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Holzappel, Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg
1. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,
2. schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes,
3. schriftlich oder
4. zur Niederschrift
erhoben werden.
Westerburg, den 25. September 2026
gez.
Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Nähere
Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die
Umlegung durchführenden Stelle finden Sie unter
https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/
Hinweise
zum Datenschutz finden Sie unter
https://lvermgeo.rlp.de/de/wichtige-informationen/datenschutz/
