Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Das Ordnungsamt informiert

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

als Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Grundstücks sind Sie nach den derzeit gültigen Satzungen über die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht der Stadt Diez und der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Diez verpflichtet, die Gehwege entlang Ihres Grundstücks (bzw. soweit keine Gehwege vorhanden sind, die seitlichen Flächen entlang der Fahrbahn) bei Schneefall zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.

Nachstehend möchten wir Ihnen dies im Einzelnen gerne erläutern:

Räumpflicht:     

Wird durch Schneefall die Benutzung von Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee sowie Eis ist durch Loshacken zu beseitigen.

Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Auch Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten.

Umfang und Zeit der Schneeräumung sind je nach Gemeinde zum Teil unterschiedlich geregelt, Einzelheiten hierzu finden Sie in der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde bzw. der Stadt Diez.

Streupflicht:

Die Streupflicht gilt bei Glätte auf Gehwegen und zum Teil auch für Straßenbereiche. Bitte benutzen Sie geeignete abstumpfende Stoffe wie Asche, Sand, Sägemehl oder Granulat; Salz oder sonstige auftauende Stoffe sollen nur im notwendigen Umfang verwendet werden. Auch für die Streupflicht gelten je nach Gemeinde zum Teil verschiedene Detailregelungen.

Bei Fragen zur Räum- und Streupflicht steht Ihnen Ihr/e Ortsbürgermeister/in bzw. die Stadtbürgermeisterin und natürlich auch unser Ordnungsamt gerne zur Verfügung. 

Ihr Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Diez

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