Abgaben: Drittes Quartal 2026 fällig

Die Verbandsgemeindekasse Diez, die Verbandsgemeindewerke Diez und das Steueramt weisen auf den Abgabentermin 15.08.2026 hin 

Zur Zahlung sind am 15. August 2026 fällig:

1. Hundesteuer

2. Gewerbesteuervorauszahlung

3. Wasser, Abwasser, wiederkehrender Beitrag 

in Höhe der durch Bescheid festgesetzten Rate. 


Sofern Sie in diesem Jahr keinen Abgabenbescheid erhalten haben, gilt weiterhin der zuletzt erhaltene Bescheid.


SEPA Lastschriftmandat


Falls Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, so dass wir fällige Forderungen von Ihrem Bankkonto einziehen dürfen und Sie sich somit nicht mehr um manuelle Überweisungen und Zahlungstermine kümmern brauchen, können Sie unser Formular nutzen:

Formular SEPA-Lastschriftmandat [*.pdf]

Das Formular muss eigenhändig unterschrieben zurückgesandt werden, entweder

  • per Fax an 06432-501242 oder
  • per Briefpost an die
    Verbandsgemeindeverwaltung
    - Verbandsgemeindekasse -
    Louise-Seher-Straße 1
    65582 Diez

  • Natürlich können Sie außerdem das Formular während der Öffnungszeiten persönlich in der Verwaltung abgeben.
    Gerne sind wir auch beim Ausfüllen behilflich.

Grundsteuerpflicht bei Eigentümerwechsel

Der bisherige Eigentümer ist für das laufende Jahr bis einschließlich 31.12. steuerpflichtig.

Die Steuerpflicht für die Grundsteuer richtet sich ausschließlich nach den Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres.

Änderungen (wie z.B. eine Veräußerung des Grundstückes), die während des Kalenderjahres eingetreten sind, werden für die Grundsteuer vom  n ä c h s t e n  Kalenderjahr an durch das zuständige Finanzamt berücksichtigt (Stichtag =1. Januar).

Notariell beurkundete Vereinbarungen wegen des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten aller Art zu einem bestimmten Zeitpunkt ändern nichts an der Steuerpflicht während eines laufenden Jahres.

Sofern privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer getroffen wurden, kann der bisherige Eigentümer  die Grundstücklasten (Steuern und Abgaben) vom neuen Eigentümer anteilig fordern (vgl. BGB).


Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindekasse (E-Mail , Telefon 06432 501-252) bzw.  der Verbandsgemeindewerke Diez (E-Mail , Telefon 06432 501-224) gerne zur Verfügung.

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