Informationen zum Mietspiegel

(Kein) Mietspiegel in der Verbandsgemeinde Diez

In Deutschland ist der Mietspiegel eine der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB). Er dient als Begründungsmittel für Mieterhöhungen.

In den Gemeinden der Verbandsgemeinde Diez und der Stadt Diez existiert kein Mietspiegel. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht erst ab 50.000 Einwohnern pro Gemeinde. Für die Aufstellung eines Mietspiegels werden verschiedene Faktoren (z. B. Größe, Lage, Ausstattung usw.) berücksichtigt. Aufgrund der fehlenden Vergleichsmöglichkeiten kann die Verbandsgemeindeverwaltung Diez für ihre Gemeinden und die Stadt Diez keine aussagekräftige Ermittlung durchführen.                                                                

Fachbereich Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung
Liegenschaften

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