Informationen zum Bodenrichtwert im Rahmen der Grundsteuerreform

Im Rahmen der Grundsteuerreform erfolgt derzeit durch das Finanzamt eine Datenerhebung bei den Bürger/-innen.

Siehe auch → Informationen des Landesamts für Steuern

In diesem Rahmen ist der Bodenrichtwert des Grundstückes anzugeben.

Auskunft über den Bodenrichtwert können Sie leider nicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez erhalten; zuständig ist das Katasteramt Westerburg:


Es ist möglich, über die Internetseite: → www.geoportal.rlp.de den Wert selbst zu ermitteln.
Unter dem Punkt ‚Bodenrichtwert (Basisdienst)‘ kann die Adresse des Objektes eingegeben werden:


Fachbereich Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung
Liegenschaften

[BITTE ANPASSEN!] Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen: