Neben internen Organisationsabläufen wie Personalangelegenheiten, Vorbereitungen von Grundsatzentscheidungen der Verwaltung, Organisation der Geschäftsverteilungen sind auch viele Bereiche mit unmittelbarer Außenwirkung in diesem Fachbereich untergebracht. Als zentrale Servicestelle für Rat, Ausschüsse und Beiräte steht dieser Fachbereich allen Bürgern stets zur Verfügung.
Daneben gehört auch die Schulverwaltung, die Schulsozialarbeit und die Sozialverwaltung mit Asyl- und Seniorenarbeit zu dieser Organisationseinheit.
Als Bürgermeisterin obliegt Maren Busch die Leitung des Geschäftsbereichs ( - Telefon 06432 501-246, Anmeldung bei Nicole Ferdinand). Fachbereichs- und Büroleiter ist Thorsten Motz (t.motz@vgdiez.de, Telefon 06432 501-247).
Der Fachbereich Organisation und Soziales hat die interne Gliederungsnummer 1 und umfasst die folgenden Sachgebiete:
- Büroleitung, Strategische Planung, Zentrale
Steuerung, Zentrales Projektmanagement, Beteiligungscontrolling,
Agenda21, Grundsatzangelegenheiten
- Informationstechnik, Personal, Ortsrecht, Bekanntmachungswesen
- Zentrale Servicestelle für Rat, Ausschüsse, Beiräte, Sitzungsdienst, Ratsinformationssysteme
- Wahlen, Abstimmungen, sonstige Einwohnerbeteiligungen, Statistikstelle, Versicherungen
- Vorzimmer, Zentrale Dienste, Amtsblatt
- Personalservice und
-organisation, EDV-Organisation
- Schulen, Schulsozialarbeit
-
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Asyl
Kindertagesstätten, Jugendzentrum
Altenhilfe, Seniorenarbeit
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Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Teaser
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Kurztext
- Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
- Antrag durch Nutzungsberechtigten
- Zuständigkeit: Friedhofsverwaltung