Steinsberg

Steinsberg befindet sich auf einem Ausläufer des Taunus und grenzt an das Ruppbachtal und das Naturschutzgebiet Gabelstein. Es präsentiert sich mit seinen knapp 300 Einwohnern als idyllische Wohngemeinde.

Der  Ort wurde erstmals am 13. November 1328 urkundlich erwähnt. König Ludwig der Bayer belehnte Johann und Reinhard von Westerburg mit dem Freiheimgericht Habenscheid mit den Dörfern Habenscheid, Cramberg, Steinsberg, Biebrich, Wasenbach. Steinsberg gehörte zur Herrschaft Schaumburg und war ab 1806 Teil des Herzogtums Nassau, das 1866 von Preußen annektiert wurde.

Seit 1946 ist der Ort Teil des Landes Rheinland-Pfalz.  Bis zur zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts war die Haupterwerbsquelle der Steinsberger Bewohner die Landwirtschaft.

Immer wieder kam es zu heftigen Unwettern (so z.B. am 25. Mai 1831 oder am 2. Juni 1903), welche dazu führten, dass die angebauten Getreidesorten auf den Feldern vernichtet wurden. Dies führte immer wieder zur Vergrößerung der Armut. Um die Armut zu bekämpfen, bestanden sogenannte Armenfonds, an die die betroffenen Bauern sich über Bittgesuche wenden konnten.  In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts kam es nach und nach immer mehr zur Abkehr von der Landwirtschaft, da immer mehr Arbeitsplätze in den Steinbrüchen und Schieferbrüchen im sog. Rupbachtal entstanden waren.

Zu einer vollständigen Abkehr von der Landwirtschaft kam es allerdings nie: Die Landwirtschaft blieb zunächst die Haupterwerbsquelle der Steinsberger.

Auch heute noch gibt es einige Bauernhöfe in Steinsberg sowie Anbau von Getreide auf den Feldern.

Die meisten Bürger jedoch arbeiten heute außerhalb des Dorfes im Raum Diez/Limburg an der Lahn bzw. pendeln ins Rhein-Main-Gebiet.

Wie die meisten Gemeinden, besticht Steinsberg durch seine landschaftliche Lage. Der Lahnhöhenweg führt durch die kleine Ortschaft und folgt dabei in seinem weiteren Verlauf dem „Jägertreppchen“, dem Beginn einer heute verwachsenen Schlucht mit 19 Wasserfällen: dem Hölloch.


Hundesteuer und Hebesätze im aktuellen Haushaltsjahr*


Hundesteuer

 1. Hund
 2. Hund 3. Hund Kampfhundsteuer
 40,00 €
 55,00 €
 70,00 €
 600,00 €


Hebesätze für Realsteuern

 Grundsteuer A
 Grundsteuer B
 Gewerbesteuer
 345
465
 380


* zuletzt aktualisiert am 04.01.2023

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