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Zuständige Mitarbeiter
Herr Ulf von Czarnowski
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRaum-Nr.: 120
Stockwerk: 1
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Diez
Die Beherbergungssteuer wird derzeit in den Gemeinden Laurenburg und Balduinstein erhoben und ist in den jeweiligen Satzungen geregelt.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.