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⇑ / Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - Änderung erforderlich
Zuständige Mitarbeiter
Frau Christine Ferber
Besucheradresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRoom Nr.: Bürgerbüro
Floor: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

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Frau Claudia Jagomast
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRoom Nr.: Bürgerbüro
Floor: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

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Herr Eduard Sachs
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Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRoom Nr.: Bürgerbüro
Floor: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

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Frau Gaby Schupp
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRoom Nr.: Bürgerbüro
Floor: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

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Frau Sirin Tekdemir
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRoom Nr.: Bürgerbüro
Floor: EG
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Bei folgenden Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten ist eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich:
- Änderungen von Angaben zum Halter (Namensänderung, Adressänderung)
- Technische Veränderungen am Fahrzeuge (z.B. Änderungen
der Fahrzeugklasse, der Emissionsklasse, der Kraftstoffart, der Energiequelle, der Leistung, der Abmessungen, des Gewichts)
An wen muss ich mich wenden?
Inhalt der Landesleistung
Die Änderungen sind bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde anzugeben.
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.
Besonderheit Umzug:
Bei einem Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks besteht bei vielen Verbandsgemeindeverwaltungen die Möglichkeit neben der Änderung des Wohnsitzes auch die Zulassungsbescheinigung Teil I ändern zu lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Änderungen der Anschrift:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
Bei technischen Änderungen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II,
- Nachweis über die Änderungen (technisches Gutachten TÜV oder andere technische Prüfstelle) und
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich).
Bei Namensänderung:
- gültiger geänderter Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung,
- Namensänderungsurkunde, sofern sich die Namensänderung nicht anhand der Ausweisdokumente nachvollziehen lässt
- Heiratsurkunde, sofern sich die Namensänderung nicht anhand der Ausweisdokumente nachvollziehen lässt
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich).
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Bearbeitungsdauer
Sofort
Rechtsgrundlage
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Anträge / Formulare
Beantragung erfolgt persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten