Nach der Greensill-Gläubigerversammlung: Enttäuschung über den Bankenverband

Gleichwohl besteht Hoffnung auf Rettung von 25 bis 30 Prozent der verlorenen Millionen in den nächsten fünf Jahren

09. Juni 2021

Zur ersten Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren der Greensill-Bank waren zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter jener insgesamt 17 Gebietskörperschaften aus dem gesamten Bundesgebiet erschienen, die sich im Mai bekanntlich dazu entschlossen hatten, ihre Interessen im Greensill-Insolvenzverfahren gemeinsam durch die „Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft“ in Hannover in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei „Dentons Europe LLP“ in Berlin vertreten zu lassen.

Aus der Gläubigerversammlung ergaben sich für die betroffenen Kommunen gute, aber auch schlechte Neuigkeiten. Die wohl mit Abstand Schlechteste: „Der Bankenverband hat unseren Anwalt aus dem Gläubigerausschuss quasi herausgeputscht“, formuliert es der Bürgermeister der Stadt Monheim, Daniel Zimmermann, deutlich. Das hatte sich bereits im Vorfeld abgezeichnet, wurde nun aber auch offiziell. Sowohl der Vertreter der Bundesagentur für Arbeit als auch der Vertreter der Kommunen sind vom Bankenverband aus dem Gläubigerausschuss nunmehr herausgewählt worden. An ihrer Stelle wurden verbandsnahe Mitglieder hineingewählt. Zimmermann: „Von fünf Vertretern, die in diesem Ausschuss jetzt noch sitzen, gibt es keinen einzigen mehr ohne persönlichen Bezug zum Bankenverband. Man will sich da im weiteren Verfahren ganz offenkundig nicht in die Karten gucken lassen.“

Ihre Unzufriedenheit darüber können und wollten die 17 Kommunen im Anschluss nicht verbergen. Michael Schnatz, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Diez, hat hierfür nur wenig Verständnis: „Das Vorgehen des Bankenverbands können wir nicht nachvollziehen. Nach dem gesetzlichen und dem privaten Einlagensicherungsfonds bilden die 17 Kommunen bereits an dritter Stelle die größte Gläubigergruppe. Da wäre es definitiv gerechtfertigt und auch angebracht gewesen, dass wir im Gläubigerausschuss vertreten sind.“

Genau dies schien zuvor auch das Amtsgericht Bremen so gesehen zu haben, das den vorläufigen Gläubigerausschuss mit einer rechtlichen Interessensvertretung der Kommunen besetzt hatte. Dieser vorläufige Gläubigerausschuss hätte in der ersten Versammlung am 8. Juni nun bestätigt werden müssen. Und genau das hat der Bankenverband, der mit der gesetzlichen und der privaten Einlagensicherung über eine Dreiviertel-Mehrheit verfügt, nun nicht getan, sondern seine eigenen Leute durchgesetzt – allen Gesprächsangeboten der letzten Tage zum Trotz. Claudia Schäfer, Finanzdezernentin der Verbandsgemeinde Diez, räumt offen ein: „Darüber sind wir durchaus verärgert. Es wirft auch kein gutes Licht auf den Bankenverband. Wir haben schon deutlich mehr Bereitschaft zu Transparenz erwartet, schließlich hatte der Prüfungsverband der deutschen Banken ja anscheinend schon sehr früh von den Problemen bei Greensill gewusst, war aber offenkundig nicht in der Lage, größeren Schaden zu verhindern.“ Dass von Seiten des Bankenverbands der Frage nach einem Mitverschulden des eigenen Prüfverbands nun objektiv nachgegangen wird, glaube und erwarte sie nicht, so Schäfer weiter.

Neben dem Frust über die Besetzung des Gläubigerausschusses gibt es indes auch gute Nachrichten: Insolvenzverwalter Dr. Michael Frege konnte in Bremen seinen Bericht darüber abgeben, wieviel Geld er bereits jetzt sichern konnte und welche Aussichten es nach ersten Prüfungen für die Rettung weiterer finanzieller Mittel gibt. Zum Ziel hat sich Frege demnach gesetzt – ohne etwas versprechen zu können – , in den nächsten fünf Jahren bis zu zwei Milliarden Euro einzusammeln. Das würde nach Abfindung der gesetzlichen Einlagensicherung immerhin einer Quote von 25 bis 30 Prozent für alle übrigen Gläubiger entsprechen. „Das macht uns durchaus Mut“, so Bürgermeister Michael Schnatz. „Und wir werden unsere Rolle als Gläubiger gemeinsam mit allen anderen Kommunen konsequent weiternutzen, damit im Gläubigerausschuss keine Dinge passieren, die unseren Interessen zuwiderlaufen. Weil unser Anwalt nicht mehr an die Verschwiegenheitspflichten des Gläubigerausschusses gebunden ist, wird er das weitere Verfahren sogar noch freier begleiten können.“

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