Schiedsmänner der Verbandsgemeinde DiezDie Schiedsmänner werden durch Verbandsgemeinderatsbeschluss dem Direktor des Amtsgerichtes zur Ernennung vorgeschlagen. Die Amtszeit dauert 5 Jahre. Der Schiedsmann ist die zum Zwecke des Sühneverfahrens zuständige Vergleichsbehörde bei folgenden Vergleichen:
Die Institution des Schiedsmannes trägt daher zur Entlastung der Gerichte bei, da eine Vielzahl privater Streitigkeiten durch Schiedspersonen geschlichtet werden können, bevor es zur Privatklagen kommt. Die Verhandlungen vor dem Schiedsmann sind mündlich und nicht öffentlich. Schiedsmann Alois Diebold, Schaumburger Straße 18, 65582 Diez, Telefon: 06432 2176 Altendiez, Aull, Birlenbach, Eppenrod, Gückingen, Hambach, Heistenbach und Holzheim: Schiedsmann Hans-Werner Eckel, Taunusblick 8, 65558 Gückingen, Telefon: 06432 801625
Schiedsmann Frank Wilhelm, Hauptstraße 12, 65558 Hirschberg, Telefon: 06439 6532 Auf der externen Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner gibt es weitere Informationsmöglichkeiten. | Kontakt Verbandsgemeindeverwaltung E-Mail: verwaltung@vgdiez.de Online Dienste rlpDirekt Veranstaltungshinweise |





