Willkommen in der Ortsgemeinde Wasenbach

Titelbild: Blick durch einen Sommergarten auf Wasenbach, "So-gesehen!", von E.Jonassen


 

Vorstellung der Gemeinde

Der Ort Wasenbach an der Grenze zum Einrich wird 1328 erwähnt und ist in einer Talsenke von Wäldern, Wiesen und Feldern eingebettet.

Die Habenscheider Kirche wird urkundlich das erstemal im Jahr 1190 genannt. Benediktiener Mönche von der St. Ferrutius Abtei Bleidenstadt durften auf Resten der ersten Habenscheider Kirche (vermutlich aus dem 9. Jahrhundert) eine neue aufgebaut haben. Der Turm weist Merkmale einer Wehrkirche auf und ist romanischen Ursprunges. Rätselhaft sind die Mauerreste, die sich an der Außenwand des Chores nach Süden hin fortsetzen. Hierbei könnte es sich noch um Reste der ersten Kirche handeln. Das Mauerwerk, das den Friedhof umzieht, zeigt stellenweise Fischgrätenmuster, das ins Mittelalter zurückweist. Das Kreuz auf dem Kirchturm stammt möglicherweise aus dem 13. Jahrhundert. Der Europäische Fernwanderweg und ein regionaler Wanderweg führen an Sehenswürdigkeiten vorbei.

Gemeindestatistik

 
 

Infrastruktur

In der Auflistung erhalten Sie einen Überblick über Versorger, Personenbeförderer und Örtlichkeiten zum Feiern, die Ihnen in der Gemeinde zur Verfügung stehen.

 
 

Vereine

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Vereine in ihrer Ortsgemeinde.

 
 

Gemeindepolitik

Hier können Sie Einblicke in die Gemeindepolitik nehmen. Satzungen abrufen, und Neuigkeiten aus den Sitzungen erfahren.

 

Leben in der Ortsgemeinde

Wieviel kostet mich mein Hund im Jahr in Wasenbach? Welchen Härtegrad hat mein Wasser? Und wie hoch ist der Hebesatz für meine Gewerbesteuer oder Realsteuer?
Hier gibt es die aktuellen Daten und Antworten auf diesen Fragen.

Hundesteuer

 1. Hund 2. Hund 3. Hund Kampfhundesteuer
 38,00 € 61,00 € 102,00 € 614,00 €

 
Hebesätze für Realsteuer

 Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer
 285 345 352


 

Wasserhärte: Stand März 2012

Alle Wasserversorgungsanlagen der Verbandsgemeinde Diez werden in regelmäßigen Abständen nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung untersucht. Die Einteilung der Härtegrade nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz vom 1. Februar 2007 sieht wie folgt aus:


0,0 - 8,4 °dh -> weich | 8,4 - 14,0 °dh -> mittel | mehr als 14,0 °dh -> hart | °dh = Grad deutscher Härte

 Härtebereich Härtegrad
 hart 16,0 - 20,0 °dh