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⇑ / Sterbefall und Nachlass / Todesfall / Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Teaser
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Kurztext
- Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
- Antrag durch Nutzungsberechtigten
- Zuständigkeit: Friedhofsverwaltung