Neben internen Organisationsabläufen wie Personalangelegenheiten, Vorbereitungen von Grundsatzentscheidungen der Verwaltung, Organisation der Geschäftsverteilungen sind auch viele Bereiche mit unmittelbarer Außenwirkung in diesem Fachbereich untergebracht. Als zentrale Servicestelle für Rat, Ausschüsse und Beiräte steht dieser Fachbereich allen Bürgern stets zur Verfügung.
Daneben gehört auch die Schulverwaltung, die Schulsozialarbeit und die Sozialverwaltung mit Asyl- und Seniorenarbeit zu dieser Organisationseinheit.
Als Bürgermeisterin obliegt Maren Busch die Leitung des Geschäftsbereichs ( - Telefon 06432 501-246, Anmeldung bei Nicole Ferdinand). Fachbereichs- und Büroleiter ist Thorsten Motz (t.motz@vgdiez.de, Telefon 06432 501-247).
Der Fachbereich Organisation und Soziales hat die interne Gliederungsnummer 1 und umfasst die folgenden Sachgebiete:
- Büroleitung, Strategische Planung, Zentrale
Steuerung, Zentrales Projektmanagement, Beteiligungscontrolling,
Agenda21, Grundsatzangelegenheiten
- Informationstechnik, Personal, Ortsrecht, Bekanntmachungswesen
- Zentrale Servicestelle für Rat, Ausschüsse, Beiräte, Sitzungsdienst, Ratsinformationssysteme
- Wahlen, Abstimmungen, sonstige Einwohnerbeteiligungen, Statistikstelle, Versicherungen
- Vorzimmer, Zentrale Dienste, Amtsblatt
- Personalservice und
-organisation, EDV-Organisation
- Schulen, Schulsozialarbeit
-
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Asyl
Kindertagesstätten, Jugendzentrum
Altenhilfe, Seniorenarbeit
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Kontakt
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung DiezRaum-Nr.: D 02
Stockwerk: Dachgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Aufgaben
- Betreuung und Überwachung des Bauhofes
- Planung, Bauleitung und Überwachung des Neu- oder Ausbaues öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, sofern kein Ingenieurbüro beauftragt wird
- Wahrnehmung der Bauherrenfunktion bei Baumaßnahmen
- Mitwirkung bei der Verkehrsplanung
- Straßenbeleuchtungsanlagen (Planung, Bauleitung bei Neu- oder Ausbau
- Beratung der Ortsgemeinden im Zusammenhang mit deren Vorhaben
- Ausbau und Unterhaltung der öffentlichen Wasserläufe 3. Ordnung
- Verkehrssicherungspflicht, Straßenreinigung und Winterdienst für Verkehrsflächen in der Trägerschaft der Ortsgemeinden
- Unterhaltung der Straßenbeleuchtung, Festbeleuchtung, u. ä.