Fachbereich 1 - Organisation und Soziales

Neben internen Organisationsabläufen wie Personalangelegenheiten, Vorbereitungen von Grundsatzentscheidungen der Verwaltung, Organisation der Geschäftsverteilungen sind auch viele Bereiche mit unmittelbarer Außenwirkung in diesem Fachbereich untergebracht. Als zentrale Servicestelle für Rat, Ausschüsse und Beiräte steht dieser Fachbereich allen Bürgern stets zur Verfügung.

Daneben gehört auch die Schulverwaltung, die Schulsozialarbeit und die Sozialverwaltung mit Asyl- und Seniorenarbeit zu dieser Organisationseinheit.

Als Bürgermeisterin obliegt Maren Busch die Leitung des Geschäftsbereichs ( - Telefon 06432 501-246, Anmeldung bei Nicole Ferdinand). Fachbereichs- und Büroleiter ist Thorsten Motz (t.motz@vgdiez.de, Telefon 06432 501-247).


Der Fachbereich Organisation und Soziales hat die interne Gliederungsnummer 1 und umfasst die folgenden Sachgebiete:


  • Büroleitung, Strategische Planung, Zentrale Steuerung, Zentrales Projektmanagement, Beteiligungscontrolling, Agenda21, Grundsatzangelegenheiten

  • Informationstechnik, Personal, Ortsrecht, Bekanntmachungswesen

  • Zentrale Servicestelle für Rat, Ausschüsse, Beiräte, Sitzungsdienst, Ratsinformationssysteme

  • Wahlen, Abstimmungen, sonstige Einwohnerbeteiligungen, Statistikstelle, Versicherungen

  • Vorzimmer, Zentrale Dienste, Amtsblatt

  • Personalservice und -organisation, EDV-Organisation

  • Schulen, Schulsozialarbeit

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Asyl

  • Kindertagesstätten, Jugendzentrum

  • Altenhilfe, Seniorenarbeit


/ Hundeangriff Meldung

Zuständige Mitarbeiter

Herr Christoph Hannappel

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Raum-Nr.: E 14
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen

Funktion

Fachbereichsleitung

Details

Herr Roger Weimar

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Besucheradresse

Raum-Nr.: E 13
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Leistungsbeschreibung

Bei einem Hundebeissvorfall ist zu unterscheiden, ob der Hund selbst attackiert oder ein Mensch von einem Hund gebissen wurde. In beiden Fällen ist eine Anzeige über den Hundebiss bzw.- angriff bei den zuständigen Ordnungsämtern der Geschädigten oder Polizei notwendig.

Die zuständige Stelle überprüft den betreffenden Hund, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tier zu treffen.

Verfahrensablauf

  • Anruf bei der Leitstelle des Kommunalen Vollzugsdienst des Ordnungsamtes
  • Meldung, wo und wann der Angriff des Hundes gesehen wurde
  • Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls vorhanden/bekannt)
  • Hinweis zum Tathergang und zu möglichen Zeugen machen
  • Sofern das Ordnungsamt nicht erreichbar ist,ist die Polizei informieren

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Ordnungsämter in Ihrer Gemeinde, Kreisstadt und kreisfreien Stadt oder an die Polizei.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

Sofort

Rechtsgrundlage

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