Fachbereich 1 - Organisation und Soziales

Neben internen Organisationsabläufen wie Personalangelegenheiten, Vorbereitungen von Grundsatzentscheidungen der Verwaltung, Organisation der Geschäftsverteilungen sind auch viele Bereiche mit unmittelbarer Außenwirkung in diesem Fachbereich untergebracht. Als zentrale Servicestelle für Rat, Ausschüsse und Beiräte steht dieser Fachbereich allen Bürgern stets zur Verfügung.

Daneben gehört auch die Schulverwaltung, die Schulsozialarbeit und die Sozialverwaltung mit Asyl- und Seniorenarbeit zu dieser Organisationseinheit.

Als Bürgermeisterin obliegt Maren Busch die Leitung des Geschäftsbereichs ( - Telefon 06432 501-246, Anmeldung bei Nicole Ferdinand). Fachbereichs- und Büroleiter ist Thorsten Motz (t.motz@vgdiez.de, Telefon 06432 501-247).


Der Fachbereich Organisation und Soziales hat die interne Gliederungsnummer 1 und umfasst die folgenden Sachgebiete:


  • Büroleitung, Strategische Planung, Zentrale Steuerung, Zentrales Projektmanagement, Beteiligungscontrolling, Agenda21, Grundsatzangelegenheiten

  • Informationstechnik, Personal, Ortsrecht, Bekanntmachungswesen

  • Zentrale Servicestelle für Rat, Ausschüsse, Beiräte, Sitzungsdienst, Ratsinformationssysteme

  • Wahlen, Abstimmungen, sonstige Einwohnerbeteiligungen, Statistikstelle, Versicherungen

  • Vorzimmer, Zentrale Dienste, Amtsblatt

  • Personalservice und -organisation, EDV-Organisation

  • Schulen, Schulsozialarbeit

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Asyl

  • Kindertagesstätten, Jugendzentrum

  • Altenhilfe, Seniorenarbeit


/ Geburtszeit bescheinigen

Zuständige Mitarbeiter

Frau Anke Färber

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Raum-Nr.: E 05
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
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Frau Annegret Strauch

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Raum-Nr.: E 16
Stockwerk: Erdgeschoss
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Leistungsbeschreibung

Sie haben die Möglichkeit, sich Auskünfte über die Geburtszeit aus dem Geburtenregister erteilen bzw. bescheinigen zu lassen.

Teaser

Sie möchten die Geburtszeit wissen? Dann wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person für eine Auskunft.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person.

Voraussetzungen

  • Sie sind über 16 Jahre alt und
  • Sie sind die Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, oder deren Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartner/in, Vorfahr/in, Abkömmling oder
  • Sie haben Ihr rechtliches Interesse glaubhaft gemacht oder
  • Sie haben als Geschwister der Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis bzw. Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren in Höhe von:

Gebühr: 10,00 €
Vorkasse: Nein

Gebühr: 12,00 €
Vorkasse: Nein

Gebühr: 12,00 €
Vorkasse: Nein

Rechtsgrundlage

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